Ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, plötzlicher Pflegebedarf: Dann muss die Familie schnell handeln. Berufstätige haben ein Recht auf eine kurze Auszeit – und seit 2024 sogar jedes Jahr Anspruch auf Lohnersatz.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Nach dem Pflegezeitgesetz dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um für einen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebs.
Neu seit 2024: jedes Jahr

Früher gab es das Pflegeunterstützungsgeld nur einmal je pflegebedürftiger Person. Seit dem 1. Januar 2024 kann es in jedem Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage bezogen werden. Das hilft besonders, wenn sich der Zustand eines Angehörigen wiederholt verschlechtert.
Höhe und Antrag

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Einmalzahlungen bis zu 100 Prozent, mit einer Höchstgrenze. Beantragt wird es bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.
Die Zeit gut nutzen

Zehn Tage sind schnell vorbei. Nutzen Sie sie, um die Pflegeberatung anzurufen, einen Pflegegrad zu beantragen, Hilfsmittel zu bestellen und die weitere Versorgung zu planen – etwa mit Pflegedienst, Tagespflege oder einer Betreuungskraft.
Kurz zusammengefasst

Bei einem akuten Pflegefall können Berufstätige bis zu zehn Arbeitstage freinehmen und erhalten jedes Jahr Lohnersatz. Weitere Freistellungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit erklärt unser Beitrag Rechte pflegender Angehöriger.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich bei einem Pflegefall fehlen?
Bis zu zehn Arbeitstage bei einer akuten Pflegesituation.
Wie oft gibt es Pflegeunterstützungsgeld?
Seit 2024 in jedem Kalenderjahr.
Wie hoch ist es?
In der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, mit Höchstgrenze.
Wo beantrage ich es?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, mit ärztlicher Bescheinigung.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



