Kosten einer 24h Pflegekraft aus Polen & Osteuropa (Preisbeispiele)
Pflegerin mit Gewerbe
PFLEGE: INDIVIDUELL
Pflegegrad 1-5
kommunikatives Deutsch
Bei leichter Pflege, bis schwerer Pflege übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Tätigkeiten. Dabei haben wir teils auch medizinisch ausgebildetes Personal (ohne Anerkennung).
Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.
Die Kosten können je nach Ihren Anforderungen teurer werden!2.000,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
an die Pflegekraft
direkt von Ihnen zu
zahlende Summe vor
Abzug aller zurück zu
erhaltenden Vergün-
stigungen!+ 20 %
zzgl. Vermittlungsgebührennur bei Pflegekräften
mit Gewerbe von
Ihnen an uns direkt zu
zahlende mtl. Gebühr
Berechnungsgrundlage:
20% des Grundgehaltes
der Pflegekraft
(in diesem Preisbeispiel
400,- € inkl. MwSt.)+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 990,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 5- 210,67 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.528,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.016,- € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 32,60 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: SCHWER
Pflegegrad 4-5
einfaches Deutsch
Bei bettlägerigen, oder sonst erheblich Pflegebedürftigen, die auch noch medizinische Pflege benötigen, übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten der Grundpflege und Intimpflege. Dabei wird eine 24 Stunden Rufbereitschaft erforderlich.
Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.2.600,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 800,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 4- 210,67 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.406,- € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 48,76 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: MITTEL
Pflegegrad 3
geringes Deutsch
Zusätzlich zur Haushaltshilfe mit 24 Stunden Rufbereitschaft werden leichte Tätigkeiten im Bereich der Körpergrundpflege und Intimpflege übernommen.
Dazu zählen z.B. waschen, duschen, baden, Zähne putzen, kämmen, eincremen, rasieren, pflegen, die Inkontinenzversorgung, etc..., Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, Essen geben, usw.2.500,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 599,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 3- 210,67 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.507,- € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 51,48 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: LEICHT
Pflegegrad 1-2
geringes Deutsch
Hilfe bei der Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufs. 24h Rufbereitschaft.
Zu den Tätigkeiten zählen unter anderem Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen, Kochen, persönliche Begleitung zum Arzt usw.
Ein unbezahlbares Plus ist die zwischenmenschliche Nähe und Anteilnahme.2.400,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 347,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 2- 210,67 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.659,- € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 55,71 € / Tag + Kost & Logis
Diese Tabelle ermöglicht Ihnen einen beispielhaften unverbindlichen Überblick über die effektiven monatlichen Kosten für die Vermittlung einer 24h Pflegekraft aus Polen.
Diese Kosten sind rein exemplarische Richtwerte!
- Pflegegrade
- Krankheitsbild
- erforderliche Nachtarbeit
- Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
- Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
- Qualifikationen der Betreuungskraft
- vorhandene Fahrerlaubnis
- Hilfe von Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege
- u.v.m.
Weitere Aufschlüsselung der Kosten einer polnischen Pflegekraft.
Vermittlung (selbständige Pflegekraft): | 20% / Monat (Berechnungsgrundlage: Grundgehalt der Pflegekraft) |
Vermittlung (EU-Entsendung): | unverbindlich & i.d.R. kostenfrei *1 |
Vorauszahlungen: | keine |
Laufzeiten: | kurze Kündigungsfristen möglich |
Monatliche Kosten einer polnischen Pflegekraft: |
selbständige Pflegekraft mit Werkvertrag: je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft: ca. 1.800,- € - 1.850,- € geringes Deutsch ca. 1.850,- € - 1.950,- € einfach kommunikatives Deutsch ca. 1.950,- € - 2.050,- € gutes Deutsch ca. 2.050,- € - 2.100,- € sehr gutes Deutsch + ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung + ca. 50,- € bei vorhandener Kraft + ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis + ab 50,- € bei schwereren Fällen Pflegekraft per EU-Entsendung: je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft: ca. 2.400,- € - 2.450,- € geringes Deutsch ca. 2.450,- € - 2.500,- € einfach kommunikatives Deutsch ca. 2.500,- € - 2.550,- € gutes Deutsch ca. 2.550,- € - 2.600,- € sehr gutes Deutsch + ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung + ca. 50,- € bei vorhandener Kraft + ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis + ab 50,- € bei schwereren Fällen |
Kosten für unsere Dienstleistungen als Pflegekraft-Vermittler.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Faire Bezahlung der polnischen Pflegekräfte ist uns sehr wichtig.
Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24-Stunden-Pflege sehr wichtig, denn schließlich geht es um Sie, oder um einen Familienangehörigen. Die Kosten für die Pflege durch eine polnische Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes.
Wir vermitteln schon einige Zeit polnische Pflegekräfte und haben uns davon distanziert, Betreuerinnen zu Dumpingpreisen zu vermitteln. Unsere Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe bestimmen Ihren Preis selbst im Werkvertrag mit Ihnen, außerdem arbeiten wir nur mit seriösen Partner-Agenturen zusammen, bei denen überprüft wurde, dass diese ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden.
Dieser hohe Anspruch ermöglicht uns, dass wir mit unseren Partnerunternehmen und vielen Betreuerinnen längerfristig zusammenarbeiten. Dies ist sehr wichtig, da auch Sie als betreuter Senior eine Kontinuität in der Pflege benötigen und die Pflegekraft nicht zu häufig wechseln sollte. Nur eine Betreuerin, die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Pflege zuverlässig zu übernehmen. Sie verdienen für die geleistete gute Arbeit und liebevolle Fürsorge eine leistungsgerechte Entlohnung. Sie sind über Monate von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem zu Pflegenden.
Kosten minimierend können Sie noch weitere Förderungen nutzen.
Pflegegeld (in € / Monat) | |
Pflegegrad 1 | 0,- € |
Pflegegrad 2 | 347,- € |
Pflegegrad 3 | 599,- € |
Pflegegrad 4 | 800,- € |
Pflegegrad 5 | 990,- € |
Umbau in der Wohnung / in eigenem Haus
Um die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung zu erfahren, empfiehlt es sich, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause zu verbessern und individuelle Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Verbrauchsmaterialien im Pflegebereich, darunter Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzbekleidung und Bettschutzeinlagen. Personen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, nach Antragstellung monatlich 42 EUR für Pflegehilfsmittel zu beantragen, die dann ihrer Betreuungskraft oder dem Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden können.
*) Fahrtkosten
Entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für Anreise & Abreise gesamt ca. 300,- €.
**) Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld, Pflegesachleistungen
Tagespflege
Die Tagespflege stellt die ideale Ergänzung zur häuslichen Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft dar, da die Pflegekraft durch sie ohne zusätzliche finanzielle Belastung entlastet werden kann.
Pflegebedürftige Senioren haben die Möglichkeit, tagsüber in kleinen Gruppen einer Tagespflegeeinrichtung betreut zu werden. In solchen Einrichtungen stehen krankengymnastische Übungen, gemeinsame Mahlzeiten, Spiele und Spaziergänge im Fokus, um die Fähigkeiten der Senioren zu erhalten und zu fördern.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Pflegebedürftige Leistungen der Tagespflege ohne eigene Zuzahlung bis zur Höhe seines monatlichen Budgets in Anspruch nehmen.
Die verfügbaren Budgets sind:
Pflegegrad Budget Tagespflege
1 0,- €
2 721,- €
3 1.357,- €
4 1.685,- €
5 2.085,- €
Das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt.
Kurzzeitpflege
In kurzfristigen Problemfällen während einer 24-Stunden-Pflege kann auch eine Kurzzeitpflege in Frage kommen. Sie haben für 8 Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Dieser Zuschuss der Pflegekasse ist auf 1.854,- € / Jahr begrenzt.
Ergänzend hierzu kann das vorhandene Restbudget der Verhinderungspflege vollständig (maximal 100 % = 1.685,- €) für die Aufstockung des Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden. Ihr Anspruch erhöht sich dann auf bis zu 3.539,- €.
Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 % fortgezahlt.
Verhinderungspflege
Die Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gibt Ihnen, als pflegenden Angehörigen, die Möglichkeit sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Unter gewissen Voraussetzungen kann durch die Verhinderungspflege eine vorübergehende Pflege durch eine 24-Stunden-Pflege finanziert werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt) beträgt 1.685,- € pro Kalenderjahr.
Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 843,- € auf insgesamt 2.528,- € erhöht werden kann.
Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde und die Verhinderungspflege nicht durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo muss ich die Verhinderungspflege beantragen?
Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.
Wie erhalten ich eine Betreuungskraft für die Verhinderungspflege?
Sie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit.
Sonderfall Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 kennzeichnet die geringste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Personen, die sowohl körperlich als auch geistig noch relativ selbstständig sind und nur geringfügige Unterstützung benötigen, erhalten diesen Pflegegrad. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflegekraft rechtfertigt. Auch ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege besteht nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 131,- € in Anspruch zu nehmen. Diese Mittel können beispielsweise für Grundpflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Es ist zu erwähnen, dass Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungs- oder Tagespflegeleistungen haben. Diese Einschränkungen verdeutlichen, dass der Pflegegrad 1 darauf abzielt, die Bedürfnisse von Menschen mit geringfügigem Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen, ohne jedoch die gleichen umfangreichen Leistungen wie bei höheren Pflegegraden vorzusehen.
Kombinationsleistung
Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, was als „Kombinationsleistung“ oder „Kombileistung“ bezeichnet wird. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, ermöglicht die Kombinationsleistung eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes entsprechend dem nicht ausgeschöpften Umfang der Pflegesachleistungen. Ein Beispiel für Pflegegrad 3 verdeutlicht dies: Die möglichen Pflegesachleistungen betragen hier 1.497,- €. Wenn davon nur 50 % – also 748,50 € - durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden, erhält man zusätzlich 50 % des Pflegegeldes, was 299,50 € im Monat entspricht.
Da die ausländischen Pflegekräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen, ist es oft erforderlich, dass zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die Kombinationsleistung macht es möglich, dass sowohl der Pflegedienst über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden kann als auch das anteilige Pflegegeld für Kosten der 24-Stunden-Pflege zur Verfügung steht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung für die Kombinationsleistung üblicherweise für mindestens 6 Monate verbindlich ist.
Weitere Informationen finden Sie in unseren News.
***) Steuerlicher Vorteil
Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
Im Bereich der 24-Stunden-Pflege können bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Konkret gelten folgende steuerliche Ermäßigungen:
- Sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. bei selbstständiger Tätigkeit: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, können die Steuerlast um 20 % der Kosten für die Pflege mindern. Allerdings nur bis zu maximalen Steuererstattung von 4.000,- €. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 20.000,- € geltend gemacht werden.
- Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann die Steuerlast ebenfalls um 20 % der Kosten für die Pflege gemindert werden. In diesem Fall beträgt die maximale Steuererstattung 510,- €. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 2.550,- € geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die entsprechenden Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachweist und die Zahlung durch Beleg des Kreditinstituts bestätigt.
Haftungsausschluss:
Die Informationen zu steuerlichen Erleichterungen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Vermittlung einer osteuropäischen 24h Pflegekraft zur häuslichen Pflege. Teilen Sie uns noch heute Ihre Rückrufbitte mit! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und beraten Sie kostenlos und ganz unverbindlich!
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