Pflegerin mit Gewerbe

  32,77 € täglich
  32,77 € täglich
  • PFLEGE: INDIVIDUELL

    Pflegegrad 1-5

    kommunikatives Deutsch

    Bei leichter Pflege, bis schwerer Pflege übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Tätigkeiten. Dabei haben wir teils auch medizinisch ausgebildetes Personal (ohne Anerkennung).

    Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.

    Die Kosten können je nach Ihren Anforderungen teurer werden!
  • 2.000,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    an die Pflegekraft
    direkt von Ihnen zu
    zahlende Summe vor
    Abzug aller zurück zu
    erhaltenden Vergün-
    stigungen!
  • + 20 %

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    nur bei Pflegekräften
    mit Gewerbe von
    Ihnen an uns direkt zu
    zahlende mtl. Gebühr

    Berechnungsgrundlage:
    20% des Grundgehaltes
    der Pflegekraft
    (in diesem Preisbeispiel
    400,- € inkl. MwSt.)
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten
    ca. 150,- € je für An- & Abreise *
  • - 990,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 5
  • - 210,67 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
    max. 2.528,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich
    max. Steuervorteil
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.016,- € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 32,60 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

45,35 € täglich
45,35 € täglich
  • PFLEGE: SCHWER

    Pflegegrad 4-5

    einfaches Deutsch

    Bei bettlägerigen, oder sonst erheblich Pflegebedürftigen, die auch noch medizinische Pflege benötigen, übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten der Grundpflege und Intimpflege. Dabei wird eine 24 Stunden Rufbereitschaft erforderlich.

    Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.
  • 2.600,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten
    ca. 150,- € je für An- & Abreise *
  • - 800,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 4
  • - 210,67 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich
    max. Steuervorteil
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.406,- € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 48,76 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

48,61 € täglich
48,61 € täglich
  • PFLEGE: MITTEL

    Pflegegrad 3

    geringes Deutsch

    Zusätzlich zur Haushaltshilfe mit 24 Stunden Rufbereitschaft werden leichte Tätigkeiten im Bereich der Körpergrundpflege und Intimpflege übernommen.

    Dazu zählen z.B. waschen, duschen, baden, Zähne putzen, kämmen, eincremen, rasieren, pflegen, die Inkontinenzversorgung, etc..., Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, Essen geben, usw.
  • 2.500,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten
    ca. 150,- € je für An- & Abreise *
  • - 599,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 3
  • - 210,67 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich
    max. Steuervorteil
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.507,- € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 51,48 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

 53,52 € täglich
 53,52 € täglich
  • PFLEGE: LEICHT

    Pflegegrad 1-2

    geringes Deutsch

    Hilfe bei der Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufs. 24h Rufbereitschaft.

    Zu den Tätigkeiten zählen unter anderem Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen, Kochen, persönliche Begleitung zum Arzt usw.

    Ein unbezahlbares Plus ist die zwischenmenschliche Nähe und Anteilnahme.
  • 2.400,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten
    ca. 150,- € je für An- & Abreise *
  • - 347,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 2
  • - 210,67 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich
    max. Steuervorteil
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.659,- € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 55,71 € / Tag
  • + Kost & Logis


Diese Tabelle ermöglicht Ihnen einen beispielhaften unverbindlichen Überblick über die effektiven monatlichen Kosten für die Vermittlung einer 24h Pflegekraft aus Polen.

Diese Kosten sind rein exemplarische Richtwerte!

Diese beziehen sich in obigen Berechnungen nur auf den vorhandenen Pflegegrad der Pflegebedürftigen Person und den dazu vorgeschlagenen Deutschkenntnissen der angeforderten polnischen Pflegekraft.
 
Da wir mit mehreren seriösen Partnern in Polen zusammenarbeiten, können die Preise variieren.
 
Je nach Ihren weiteren Anforderungen können die Preise für eine polnische 24-Stunden Pflegekraft auch teurer werden!
 
Die Preisgestaltung ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B.:
  • Pflegegrade
  • Krankheitsbild
  • erforderliche Nachtarbeit
  • Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Qualifikationen der Betreuungskraft
  • vorhandene Fahrerlaubnis
  • Hilfe von Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege
  • u.v.m.
Um ein konkretes und individuelles Angebot für Ihre Pflegesituation zu erhalten, füllen Sie bitte unverbindlich unser Anfrage-Formular aus, oder fordern ein kostenloses persönliches telefonisches Beratungsgespräch an.
 
Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Aufschlüsselung der Kosten einer polnischen Pflegekraft.

Vermittlung (selbständige Pflegekraft): 20% / Monat (Berechnungsgrundlage: Grundgehalt der Pflegekraft)
Vermittlung (EU-Entsendung): unverbindlich & i.d.R. kostenfrei *1
Vorauszahlungen: keine
Laufzeiten: kurze Kündigungsfristen möglich
Monatliche Kosten einer polnischen Pflegekraft:

selbständige Pflegekraft mit Werkvertrag:
ca. zwischen 1.800,- € bis 2.100,- € je Monat (je nach Bedarf)

je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:

ca. 1.800,- € - 1.850,- €  geringes Deutsch

ca. 1.850,- € - 1.950,- €  einfach kommunikatives Deutsch

ca. 1.950,- € - 2.050,- €  gutes Deutsch

ca. 2.050,- € - 2.100,- €  sehr gutes Deutsch

+ ca. 100,- €  bei vorhandener Pflegeerfahrung

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Kraft

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Fahrerlaubnis

+ ab 50,- €  bei schwereren Fällen


Pflegekraft per EU-Entsendung:
ca. zwischen 2.400,- € bis 2.600,- € je Monat (je nach Bedarf)

je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:

ca. 2.400,- € - 2.450,- €  geringes Deutsch

ca. 2.450,- € - 2.500,- €  einfach kommunikatives Deutsch

ca. 2.500,- € - 2.550,- €  gutes Deutsch

ca. 2.550,- € - 2.600,- €  sehr gutes Deutsch

+ ca. 100,- €  bei vorhandener Pflegeerfahrung

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Kraft

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Fahrerlaubnis

+ ab 50,- €  bei schwereren Fällen

Die monatlichen Aufwendungen für zwei Personen eines Haushaltes, die sich eine Betreuungs- oder Haushaltshilfe teilen wollen, belaufen sich dann zwischen ca. 1.400,- € bis 1.800,- € pro Pflegebedürftigen (wenn dies von unserer polnischen Partner-Agentur für Ihren Fall als durchführbar erklärt wurde).

Kosten für unsere Dienstleistungen als Pflegekraft-Vermittler.

Viele Anbieter erheben einmalige pauschale Bearbeitungsgebühren zwischen 500,- € und 800,- € und monatliche Vermittlungsgebühren. Dies ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes durchaus legitim, wir möchten Ihnen diesen Service für EU-Entsendungen aber trotzdem kostenlos zur Verfügung stellen.
 
Gern beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, welche Betreuungskraft für Sie erforderlich ist, oder ob weitere Qualifikationen für Sie nötig sind, damit Ihren Vorstellungen in optimaler Weise entsprochen werden kann. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 036949 / 124901, oder jederzeit bequem über unser Kontaktformular.
 
Es entstehen Ihnen durch uns bei EU-Entsendungen wirklich keine Vermittlungsungskosten und i.d.R. keine Bearbeitungsgebühren.
 
Allgemein sind unsere Dienstleistungen für die Vermittlung polnischer 24h Pflegekräfte per EU-Entsendung für Sie i.d.R. kostenlos, da wir unsere Kosten über den polnischen Dienstleister abdecken. *1
 
Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe bitten wir Sie einen separaten Vermittlungsvertrag mit uns abzuschließen! Unsere Dienste stellen wir Ihnen dann monatlich i.H.v. 20% (der Höhe des Grundgehaltes der selbständigen Pflegekraft) selbst in Rechnung, solang eine von uns vermittelte Pflegekraft mit eigenem Gewerbe bei Ihnen zum Einsatz kommt.
 
Vielleicht nutzen Sie lieber die Gelegenheit, sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort über den Einsatz polnischer Pflegekräfte ausführlich beraten zu lassen?
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!
 
*1) In diesem Fall müssten wir Ihnen jedoch eine Kilometerpauschale (0,40 €/km für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) berechnen, um unsere Kosten decken zu können und den gewohnt hohen Standard beibehalten zu können.
 
Fahrtkosten

 

 

 

Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.

Faire Bezahlung der polnischen Pflegekräfte ist uns sehr wichtig.

Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24-Stunden-Pflege sehr wichtig, denn schließlich geht es um Sie, oder um einen Familienangehörigen. Die Kosten für die Pflege durch eine polnische Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes.

Wir vermitteln schon einige Zeit polnische Pflegekräfte und haben uns davon distanziert, Betreuerinnen zu Dumpingpreisen zu vermitteln. Unsere Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe bestimmen Ihren Preis selbst im Werkvertrag mit Ihnen, außerdem arbeiten wir nur mit seriösen Partner-Agenturen zusammen, bei denen überprüft wurde, dass diese ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden.

Dieser hohe Anspruch ermöglicht uns, dass wir mit unseren Partnerunternehmen und vielen Betreuerinnen längerfristig zusammenarbeiten. Dies ist sehr wichtig, da auch Sie als betreuter Senior eine Kontinuität in der Pflege benötigen und die Pflegekraft nicht zu häufig wechseln sollte. Nur eine Betreuerin, die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Pflege zuverlässig zu übernehmen. Sie verdienen für die geleistete gute Arbeit und liebevolle Fürsorge eine leistungsgerechte Entlohnung. Sie sind über Monate von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem zu Pflegenden.

Kosten minimierend können Sie noch weitere Förderungen nutzen.

Pflegegeld (in € / Monat)
Pflegegrad 1 0,- €
Pflegegrad 2 347,- €
Pflegegrad 3 599,- €
Pflegegrad 4 800,- €
Pflegegrad 5 990,- €

Umbau in der Wohnung / in eigenem Haus
Die Pflegekasse bietet jedem Versicherten mit Pflegegrad die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 4.180,- € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. Diese Förderungen können gezielt für Anpassungen des Wohnumfeldes im Sinne besonderer Bedürfnisse verwendet werden – beispielsweise für die Verbreiterung von Türen oder den Umbau des Badezimmers. Durch derartige Maßnahmen kann eine häusliche Betreuung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege unter Umständen überhaupt erst möglich werden.

Um die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung zu erfahren, empfiehlt es sich, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause zu verbessern und individuelle Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.

Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Verbrauchsmaterialien im Pflegebereich, darunter Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzbekleidung und Bettschutzeinlagen. Personen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, nach Antragstellung monatlich 42 EUR für Pflegehilfsmittel zu beantragen, die dann ihrer Betreuungskraft oder dem Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden können.
 
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrer Pflegekasse.

*) Fahrtkosten

Entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für Anreise & Abreise gesamt ca. 300,- €.

**) Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld, Pflegesachleistungen

Tagespflege
Die Tagespflege stellt die ideale Ergänzung zur häuslichen Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft dar, da die Pflegekraft durch sie ohne zusätzliche finanzielle Belastung entlastet werden kann.

Pflegebedürftige Senioren haben die Möglichkeit, tagsüber in kleinen Gruppen einer Tagespflegeeinrichtung betreut zu werden. In solchen Einrichtungen stehen krankengymnastische Übungen, gemeinsame Mahlzeiten, Spiele und Spaziergänge im Fokus, um die Fähigkeiten der Senioren zu erhalten und zu fördern.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Pflegebedürftige Leistungen der Tagespflege ohne eigene Zuzahlung bis zur Höhe seines monatlichen Budgets in Anspruch nehmen.

Die verfügbaren Budgets sind:
 
Pflegegrad     Budget Tagespflege
1                               0,- €
2                           721,- €
3                        1.357,- €
4                        1.685,- €
5                        2.085,- €

Das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt.


Kurzzeitpflege
In kurzfristigen Problemfällen während einer 24-Stunden-Pflege kann auch eine Kurzzeitpflege in Frage kommen. Sie haben für 8 Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Dieser Zuschuss der Pflegekasse ist auf 1.854,- € / Jahr begrenzt.

Ergänzend hierzu kann das vorhandene Restbudget der Verhinderungspflege vollständig (maximal 100 % = 1.685,- €) für die Aufstockung des Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden. Ihr Anspruch erhöht sich dann auf bis zu 3.539,- €.

Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 % fortgezahlt.


Verhinderungspflege
Die Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gibt Ihnen, als pflegenden Angehörigen, die Möglichkeit sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Unter gewissen Voraussetzungen kann durch die Verhinderungspflege eine vorübergehende Pflege durch eine 24-Stunden-Pflege finanziert werden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt) beträgt 1.685,- € pro Kalenderjahr.

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 843,- € auf insgesamt 2.528,- € erhöht werden kann.

Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde und die Verhinderungspflege nicht durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wo muss ich die Verhinderungspflege beantragen?
Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.

Wie erhalten ich eine Betreuungskraft für die Verhinderungspflege?
Sie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit.


Sonderfall Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 kennzeichnet die geringste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Personen, die sowohl körperlich als auch geistig noch relativ selbstständig sind und nur geringfügige Unterstützung benötigen, erhalten diesen Pflegegrad. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflegekraft rechtfertigt. Auch ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege besteht nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 131,- € in Anspruch zu nehmen. Diese Mittel können beispielsweise für Grundpflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.

Es ist zu erwähnen, dass Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungs- oder Tagespflegeleistungen haben. Diese Einschränkungen verdeutlichen, dass der Pflegegrad 1 darauf abzielt, die Bedürfnisse von Menschen mit geringfügigem Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen, ohne jedoch die gleichen umfangreichen Leistungen wie bei höheren Pflegegraden vorzusehen.


Kombinationsleistung
Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, was als „Kombinationsleistung“ oder „Kombileistung“ bezeichnet wird. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, ermöglicht die Kombinationsleistung eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes entsprechend dem nicht ausgeschöpften Umfang der Pflegesachleistungen. Ein Beispiel für Pflegegrad 3 verdeutlicht dies: Die möglichen Pflegesachleistungen betragen hier 1.497,- €. Wenn davon nur 50 % – also 748,50 € - durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden, erhält man zusätzlich 50 % des Pflegegeldes, was 299,50 € im Monat entspricht.

Da die ausländischen Pflegekräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen, ist es oft erforderlich, dass zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die Kombinationsleistung macht es möglich, dass sowohl der Pflegedienst über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden kann als auch das anteilige Pflegegeld für Kosten der 24-Stunden-Pflege zur Verfügung steht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung für die Kombinationsleistung üblicherweise für mindestens 6 Monate verbindlich ist.

Weitere Informationen finden Sie in unseren News.

***) Steuerlicher Vorteil

Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Im Bereich der 24-Stunden-Pflege können bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Konkret gelten folgende steuerliche Ermäßigungen:

  • Sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. bei selbstständiger Tätigkeit: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, können die Steuerlast um 20 % der Kosten für die Pflege mindern. Allerdings nur bis zu maximalen Steuererstattung von 4.000,- €. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 20.000,- € geltend gemacht werden.

  • Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann die Steuerlast ebenfalls um 20 % der Kosten für die Pflege gemindert werden. In diesem Fall beträgt die maximale Steuererstattung 510,- €. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 2.550,- € geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die entsprechenden Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachweist und die Zahlung durch Beleg des Kreditinstituts bestätigt.

Haftungsausschluss:
Die Informationen zu steuerlichen Erleichterungen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Vermittlung einer osteuropäischen 24h Pflegekraft zur häuslichen Pflege. Teilen Sie uns noch heute Ihre Rückrufbitte mit! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und beraten Sie kostenlos und ganz unverbindlich!

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An der Hasel 8
98617 Einhausen / Thür.

Deutschland

Telefon: 036949 124901
E-Mail : info  pflegekraft.click

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98617 Einhausen

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