Kosten einer 24h Pflegekraft aus Polen & Osteuropa (Preisbeispiele)
Pflegerin mit Gewerbe
PFLEGE: INDIVIDUELL
Pflegegrad 1-5
kommunikatives Deutsch
Bei leichter Pflege, bis schwerer Pflege übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Tätigkeiten. Dabei haben wir teils auch medizinisch ausgebildetes Personal (ohne Anerkennung).
Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.
Die Kosten können je nach Ihren Anforderungen teurer werden!1.900,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
an die Pflegekraft
direkt von Ihnen zu
zahlende Summe vor
Abzug aller zurück zu
erhaltenden Vergün-
stigungen!+ 20 %
zzgl. Vermittlungsgebührennur bei Pflegekräften
mit Gewerbe von
Ihnen an uns direkt zu
zahlende mtl. Gebühr
Berechnungsgrundlage:
20% des Grundgehaltes
der Pflegekraft
(in diesem Preisbeispiel
380,- € inkl. MwSt.)+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 901,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 5- 201,50 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
994,17 € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 32,60 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: SCHWER
Pflegegrad 4-5
einfaches Deutsch
Bei bettlägerigen, oder sonst erheblich Pflegebedürftigen, die auch noch medizinische Pflege benötigen, übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten der Grundpflege und Intimpflege. Dabei wird eine 24 Stunden Rufbereitschaft erforderlich.
Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.2.600,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 728,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 4- 201,50 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.487,17 € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 48,76 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: MITTEL
Pflegegrad 3
geringes Deutsch
Zusätzlich zur Haushaltshilfe mit 24 Stunden Rufbereitschaft werden leichte Tätigkeiten im Bereich der Körpergrundpflege und Intimpflege übernommen.
Dazu zählen z.B. waschen, duschen, baden, Zähne putzen, kämmen, eincremen, rasieren, pflegen, die Inkontinenzversorgung, etc..., Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, Essen geben, usw.2.500,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 545,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 3- 201,50 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.570,17 € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 51,48 € / Tag + Kost & Logis
über poln. Agentur
PFLEGE: LEICHT
Pflegegrad 1-2
geringes Deutsch
Hilfe bei der Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufs. 24h Rufbereitschaft.
Zu den Tätigkeiten zählen unter anderem Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen, Kochen, persönliche Begleitung zum Arzt usw.
Ein unbezahlbares Plus ist die zwischenmenschliche Nähe und Anteilnahme.2.400,- €
Monatssatz der PflegekraftDies ist die tatsächlich
von Ihnen zu zahlende
Summe vor Abzug aller
zurück zu erhaltenden
Vergünstigungen!± 0,- €
zzgl. Vermittlungsgebührenentfällt bei EU-Entsendung+ 150,- €
zzgl. Fahrtkostenca. 150,- € je für An- & Abreise *- 316,- €
abzüglich
Pflegegeld für Pflegegrad 2- 201,50 €
abzüglich max.
Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeldmax. 2.418,- € p.a. **- 333,33 €
abzüglich
max. Steuervorteilmax. 4.000,- € p.a. ***- effektive Kosten
1.699,17 € / Monat
entspricht effektiv für
Sie übrig bleibende
Kosten in Höhe von
ab 55,71 € / Tag + Kost & Logis
Diese Tabelle ermöglicht Ihnen einen beispielhaften unverbindlichen Überblick über die effektiven monatlichen Kosten für die Vermittlung einer 24h Pflegekraft aus Polen.
Diese Kosten sind rein exemplarische Richtwerte!
- Pflegegrade
- Krankheitsbild
- erforderliche Nachtarbeit
- Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
- Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
- Qualifikationen der Betreuungskraft
- vorhandene Fahrerlaubnis
- Hilfe von Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege
- u.v.m.
Weitere Aufschlüsselung der Kosten einer polnischen Pflegekraft.
Vermittlung (selbständige Pflegekraft): | 20% / Monat (Berechnungsgrundlage: Grundgehalt der Pflegekraft) |
Vermittlung (EU-Entsendung): | unverbindlich & i.d.R. kostenfrei *1 |
Vorauszahlungen: | keine |
Laufzeiten: | kurze Kündigungsfristen möglich |
Monatliche Kosten einer polnischen Pflegekraft: |
selbständige Pflegekraft mit Werkvertrag: je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft: ca. 1.800,- € - 1.850,- € geringes Deutsch ca. 1.850,- € - 1.950,- € einfach kommunikatives Deutsch ca. 1.950,- € - 2.050,- € gutes Deutsch ca. 2.050,- € - 2.100,- € sehr gutes Deutsch + ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung + ca. 50,- € bei vorhandener Kraft + ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis + ab 50,- € bei schwereren Fällen Pflegekraft per EU-Entsendung: je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft: ca. 2.400,- € - 2.450,- € geringes Deutsch ca. 2.450,- € - 2.500,- € einfach kommunikatives Deutsch ca. 2.500,- € - 2.550,- € gutes Deutsch ca. 2.550,- € - 2.600,- € sehr gutes Deutsch + ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung + ca. 50,- € bei vorhandener Kraft + ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis + ab 50,- € bei schwereren Fällen |
Kosten für unsere Dienstleistungen als Pflegekraft-Vermittler.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Faire Bezahlung der polnischen Pflegekräfte ist uns sehr wichtig.
Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24h-Pflege sehr wichtig, denn schließlich geht es um Sie, oder um einen Familienangehörigen. Die Kosten für die Pflege durch eine polnische Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes.
Wir vermitteln schon einige Zeit polnische Pflegekräfte und haben uns davon distanziert, Betreuerinnen zu Dumpingpreisen zu vermitteln. Unsere Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe bestimmen Ihren Preis selbst im Werkvertrag mit Ihnen, außerdem arbeiten wir nur mit seriösen Partner-Agenturen zusammen, bei denen überprüft wurde, dass diese ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden.
Dieser hohe Anspruch ermöglicht uns, dass wir mit unseren Partnerunternehmen und vielen Betreuerinnen längerfristig zusammenarbeiten. Dies ist sehr wichtig, da auch Sie als betreuter Senior eine Kontinuität in der Pflege benötigen und die Pflegekraft nicht zu häufig wechseln sollte. Nur eine Betreuerin, die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Pflege zuverlässig zu übernehmen. Sie verdienen für die geleistete gute Arbeit und liebevolle Fürsorge eine leistungsgerechte Entlohnung. Sie sind über Monate von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem zu Pflegenden.
Kosten minimierend können Sie noch weitere Förderungen nutzen.
Pflegegeld (in € / Monat) | |
Pflegegrad 1 | 0,- € |
Pflegegrad 2 | 316,- € |
Pflegegrad 3 | 545,- € |
Pflegegrad 4 | 728,- € |
Pflegegrad 5 | 901,- € |
Kurzzeitpflege
Umbau in der Wohnung / in eigenem Haus
*) Fahrtkosten
Entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für Anreise & Abreise gesamt ca. 300,00 €.
**) Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
Muss von Ihnen separat bei der Pflegekasse beantragt werden und beträgt jährlich derzeit 1.612,- € bis max. 2.418,- €.
Wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt, oder Urlaub benötigt, haben Pflegebedürftige nach dem §39 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) einen Anspruch auf sogenanntes Verhinderungsgeld für ambulante Pflegedienste. Die Beihilfen belaufen sich auf bis zu 1.612,- € (höchstens vier Wochen im Kalenderjahr). Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher in seiner häuslichen Umgebung mindestens 6 Monaten gepflegt hat.
Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzpflege- oder Verhinderungspflege für bis einem Monat weiter bezahlt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren News.
***) Steuerlicher Vorteil
Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
Die Kosten der häuslichen Pflege können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Ihre Steuerbelastungen können Sie so als haushaltsnahe Dienstleistung, oder auch als außergewöhnliche Belastung bis zu 4.000,- € mindern (§35a Einkommensteuergestz (EStG)), unabhängig von etwaigen Bezügen, wie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung.
Voraussetzung für die Vergünstigungen ist das die Aufwendungen durch den Angehörigen, der als Auftraggeber gilt, bezahlt wird und die Zahlung der Rechnung durch Belege des Kreditinstituts beim Finanzamt nachgewiesen wird. Dazu müssen die Pflegeleistungen bei Ihnen, oder bei dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerlichen Beratungen durchführen können, da die steuerliche Lage oftmals von der individuellen Situation abhängig ist.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Vermittlung einer osteuropäischen 24h Pflegekraft zur häuslichen Pflege. Teilen Sie uns noch heute Ihre Rückrufbitte mit! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und beraten Sie kostenlos und ganz unverbindlich!
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