Diese Kosten sind rein exemplarische Richtwerte!
Diese beziehen sich in obigen Berechnungen nur auf den vorhandenen Pflegegrad der Pflegebedürftigen Person und den dazu vorgeschlagenen Deutschkenntnissen der angeforderten polnischen Pflegekraft.
Da wir mit mehreren seriösen Partnern in Polen zusammenarbeiten, können die Preise variieren.
Je nach Ihren weiteren Anforderungen können die Preise für eine polnische 24-Stunden Pflegekraft auch teurer werden!
Die Preisgestaltung ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B.:
- Pflegegrade
- Krankheitsbild
- erforderliche Nachtarbeit
- Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
- Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
- Qualifikationen der Betreuungskraft
- vorhandene Fahrerlaubnis
- Hilfe von Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege
- u.v.m.
Um ein konkretes und individuelles Angebot für Ihre Pflegesituation zu erhalten, füllen Sie bitte unverbindlich unser
Anfrage-Formular aus, oder fordern ein kostenloses persönliches
telefonisches Beratungsgespräch an.
Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Aufschlüsselung der Kosten einer polnischen Pflegekraft.
Vermittlung (selbständige Pflegekraft): |
20% / Monat (Berechnungsgrundlage: Grundgehalt der Pflegekraft) |
Vermittlung (EU-Entsendung): |
unverbindlich & i.d.R. kostenfrei *1 |
Vorauszahlungen: |
keine |
Laufzeiten: |
kurze Kündigungsfristen möglich |
Monatliche Kosten einer polnischen Pflegekraft: |
selbständige Pflegekraft mit Werkvertrag: ca. zwischen 1.600,- € bis 2.000,- € je Monat (je nach Bedarf)
je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:
ca. 1.600,- € - 1.650,- € geringes Deutsch
ca. 1.650,- € - 1.750,- € einfach kommunikatives Deutsch
ca. 1.750,- € - 1.850,- € gutes Deutsch
ca. 1.850,- € - 2.000,- € sehr gutes Deutsch
+ ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung
+ ca. 50,- € bei vorhandener Kraft
+ ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis
+ ab 50,- € bei schwereren Fällen
Pflegekraft per EU-Entsendung: ca. zwischen 1.950,- € bis 2.250,- € je Monat (je nach Bedarf)
je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:
ca. 1.950,- € - 2.000,- € geringes Deutsch
ca. 2.000,- € - 2.050,- € einfach kommunikatives Deutsch
ca. 2.050,- € - 2.150,- € gutes Deutsch
ca. 2.150,- € - 2.250,- € sehr gutes Deutsch
+ ca. 100,- € bei vorhandener Pflegeerfahrung
+ ca. 50,- € bei vorhandener Kraft
+ ca. 50,- € bei vorhandener Fahrerlaubnis
+ ab 50,- € bei schwereren Fällen
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Die monatlichen Aufwendungen für zwei Personen eines Haushaltes, die sich eine Betreuungs- oder Haushaltshilfe teilen wollen, belaufen sich dann zwischen ca. 1.200,- € bis 1.600,- € pro Pflegebedürftigen (wenn dies von unserer polnischen Partner-Agentur für Ihren Fall als durchführbar erklärt wurde).
Kosten für unsere Dienstleistungen als Pflegekraft-Vermittler.
Viele Anbieter erheben einmalige pauschale Bearbeitungsgebühren zwischen 500,- € und 800,- € und monatliche Vermittlungsgebühren. Dies ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes durchaus legitim, wir möchten Ihnen diesen Service für EU-Entsendungen aber trotzdem kostenlos zur Verfügung stellen.
Gern beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, welche Betreuungskraft für Sie erforderlich ist, oder ob weitere Qualifikationen für Sie nötig sind, damit Ihren Vorstellungen in optimaler Weise entsprochen werden kann. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 036844 / 309545, oder jederzeit bequem über unser Kontaktformular.
Es entstehen Ihnen durch uns bei EU-Entsendungen wirklich keine Vermittlungsungskosten und i.d.R. keine Bearbeitungsgebühren.
Allgemein sind unsere Dienstleistungen für die Vermittlung polnischer 24h Pflegekräfte per EU-Entsendung für Sie i.d.R. kostenlos, da wir unsere Kosten über den polnischen Dienstleister abdecken. *1
Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe bitten wir Sie einen separaten Vermittlungsvertrag mit uns abzuschließen! Unsere Dienste stellen wir Ihnen dann monatlich i.H.v. 20% (der Höhe des Grundgehaltes der selbständigen Pflegekraft) selbst in Rechnung, solang eine von uns vermittelte Pflegekraft mit eigenem Gewerbe bei Ihnen zum Einsatz kommt.
Vielleicht nutzen Sie lieber die Gelegenheit, sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort über den Einsatz polnischer Pflegekräfte ausführlich beraten zu lassen?
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!
*1) In diesem Fall müssten wir Ihnen jedoch eine Kilometerpauschale (0,40 €/km für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) berechnen, um unsere Kosten decken zu können und den gewohnt hohen Standard beibehalten zu können.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Faire Bezahlung der polnischen Pflegekräfte ist uns sehr wichtig.
Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24h-Pflege sehr wichtig, denn schließlich geht es um Sie, oder um einen Familienangehörigen. Die Kosten für die Pflege durch eine polnische Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes.
Wir vermitteln schon einige Zeit polnische Pflegekräfte und haben uns davon distanziert, Betreuerinnen zu Dumpingpreisen zu vermitteln. Unsere Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe bestimmen Ihren Preis selbst im Werkvertrag mit Ihnen, außerdem arbeiten wir nur mit seriösen Partner-Agenturen zusammen, bei denen überprüft wurde, dass diese ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden.
Dieser hohe Anspruch ermöglicht uns, dass wir mit unseren Partnerunternehmen und vielen Betreuerinnen längerfristig zusammenarbeiten. Dies ist sehr wichtig, da auch Sie als betreuter Senior eine Kontinuität in der Pflege benötigen und die Pflegekraft nicht zu häufig wechseln sollte. Nur eine Betreuerin, die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Pflege zuverlässig zu übernehmen. Sie verdienen für die geleistete gute Arbeit und liebevolle Fürsorge eine leistungsgerechte Entlohnung. Sie sind über Monate von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem zu Pflegenden.
Kosten minimierend können Sie noch weitere Förderungen nutzen.
Pflegegeld (in € / Monat) |
Pflegegrad 1 |
0,- € |
Pflegegrad 2 |
316,- € |
Pflegegrad 3 |
545,- € |
Pflegegrad 4 |
728,- € |
Pflegegrad 5 |
901,- € |
Kurzzeitpflege
Benötigt der Pflegeversicherte nach langer Behandlung im Krankenhaus, oder Operation für einen gewissen Zeitraum zusätzliche Pflege, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine intensive Ersatzpflege. Die Kurzpflege wird in entsprechenden stationären Einrichtungen oder ambulant angeboten.
Die Pflegekassen zahlen bis 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612,- €. Die Leistung für den Pflegebedürftigen ist für alle Pflegeversicherte gleich groß, unabhängig vom Pflegegrad.
Umbau in der Wohnung / in eigenem Haus
Falls es nötig ist das Wohnumfeld zu verbessern, um das Wohnen des Pflegebedürftigen im eigenem zu Hause zu ermöglichen (z.B.: Umbau des Badezimmers oder Treppenlift), zahlt die Pflegekasse, unabhängig vom Pflegegrad, je nach Voraussetzung bis zu 4.000,- € je Maßnahme.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrer Pflegekasse.
*) Fahrtkosten
Entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für Anreise & Abreise gesamt ca. 150,00 € (50,- € / Mo.). In unseren Beispielen wird von einem Personalwechsel alle drei Monate ausgegangen, welches auch dem üblichen Turnus entspricht.
**) Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld
Muss von Ihnen separat bei der Pflegekasse beantragt werden und beträgt jährlich derzeit 1.612,- € bis max. 2.418,- €.
Wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt, oder Urlaub benötigt, haben Pflegebedürftige nach dem §39 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) einen Anspruch auf sogenanntes Verhinderungsgeld für ambulante Pflegedienste. Die Beihilfen belaufen sich auf bis zu 1.612,- € (höchstens vier Wochen im Kalenderjahr). Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher in seiner häuslichen Umgebung mindestens 6 Monaten gepflegt hat.
Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzpflege- oder Verhinderungspflege für bis einem Monat weiter bezahlt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren News.
***) Steuerlicher Vorteil
Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
Die Kosten der häuslichen Pflege können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Ihre Steuerbelastungen können Sie so als haushaltsnahe Dienstleistung, oder auch als außergewöhnliche Belastung bis zu 4.000,- € mindern (§35a Einkommensteuergestz (EStG)), unabhängig von etwaigen Bezügen, wie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung.
Voraussetzung für die Vergünstigungen ist das die Aufwendungen durch den Angehörigen, der als Auftraggeber gilt, bezahlt wird und die Zahlung der Rechnung durch Belege des Kreditinstituts beim Finanzamt nachgewiesen wird. Dazu müssen die Pflegeleistungen bei Ihnen, oder bei dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerlichen Beratungen durchführen können, da die steuerliche Lage oftmals von der individuellen Situation abhängig ist.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater.