Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einer selbst organisierten Hilfe versorgt werden. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie es beantragen.
Wer Pflegegeld bekommt

Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben und deren Pflege selbst sichergestellt ist – etwa durch Angehörige. Es kann mit Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes kombiniert werden.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Der Antrag

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gehört. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt; die Kasse schickt dann die Formulare. Wichtig ist das Datum: Das Pflegegeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht.
Die Begutachtung

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Daraus ergibt sich der Pflegegrad. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden; sonst zahlt sie für jede angefangene Woche Verzögerung 70 €.
Nach dem Bescheid

Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Beratungsbesuch.
Kurz zusammengefasst

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Stellen Sie den Antrag früh, bereiten Sie die Begutachtung gut vor und nutzen Sie die Beratung der Pflegekasse. Das Pflegegeld kann auch zur Finanzierung einer Betreuungskraft eingesetzt werden – mehr dazu in unserer Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2, gezahlt ab dem Monat der Antragstellung.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat.
Wie lange dauert die Entscheidung?
In der Regel höchstens 25 Arbeitstage. Bei Verzögerung zahlt die Kasse 70 € je angefangene Woche.
Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Ja, mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



