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Ratgeber 5 Min. Lesezeit

Beratung für pflegende Angehörige: Wo Sie Unterstützung finden

Pflegeberatung, Pflegestützpunkte, Pflegekurse und Selbsthilfe – wo Angehörige kostenlos Rat und Entlastung finden

Foto von Björn Strödecke von

Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt – meist von Angehörigen. Die meisten rutschen ohne Vorbereitung in diese Rolle: nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder weil die Kräfte der Eltern langsam nachlassen. Plötzlich gilt es, Anträge zu stellen, Hilfsmittel zu besorgen, den Alltag neu zu organisieren und dabei Beruf und Familie nicht aus den Augen zu verlieren.

Die gute Nachricht: Niemand muss das allein schaffen. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, viele davon kostenlos und gesetzlich verankert. Wir stellen die wichtigsten vor und zeigen, wie Sie die passende Stelle in Ihrer Nähe finden.

Pflegeberatung durch die Pflegekasse

Pflegeberaterin erklärt einer Tochter und ihrem Vater Unterlagen am Wohnzimmertisch

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Das gilt auch für Angehörige, wenn der Pflegebedürftige zustimmt. Die Beratung ist kostenlos.

Was die Pflegeberatung leistet

  • den Hilfebedarf ermitteln und einen persönlichen Versorgungsplan erstellen
  • über alle Leistungen informieren – von Pflegegeld über Tagespflege bis zu Umbauten in der Wohnung
  • bei Anträgen helfen und die Umsetzung des Plans begleiten
  • Angebote vor Ort vermitteln, etwa Pflegedienste, Entlastungsangebote oder Wohnberatung

Termin innerhalb von zwei Wochen

Nach einem Erstantrag auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen konkreten Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, mit dem Sie eine andere Beratungsstelle nutzen können. Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt – gerade am Anfang ist das sehr hilfreich, weil der Berater die Wohnsituation direkt sieht.

Pflegestützpunkte: neutrale Beratung vor Ort

Beraterin empfängt eine Frau mittleren Alters in einem freundlichen Beratungsbüro

Pflegestützpunkte sind gemeinsame Beratungsstellen von Pflege- und Krankenkassen sowie Kommunen. Sie beraten unabhängig von der Kasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist, und kennen die Angebote in der Region besonders gut.

Wofür Sie dort Hilfe bekommen

  • Fragen zu Pflegegrad, Leistungen und Anträgen
  • Überblick über Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Heime in der Nähe
  • Hilfe bei der Organisation der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Informationen zu Sozialleistungen, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht

Nicht in jedem Bundesland gibt es gleich viele Pflegestützpunkte. Wo es keinen gibt, übernehmen kommunale Pflegeberatungsstellen oder die Pflegekassen diese Aufgabe. Auf unseren Ortsseiten finden Sie den nächstgelegenen Pflegestützpunkt mit Adresse.

Pflegekurse und Schulungen zu Hause

Pflegefachfrau zeigt einer Angehörigen, wie man einem älteren Mann beim Aufstehen hilft

Pflege ist auch Handwerk: Wie hebe ich jemanden rückenschonend aus dem Bett? Wie beuge ich Druckgeschwüren vor? Wie gehe ich mit Verwirrtheit um? Nach § 45 SGB XI bieten die Pflegekassen dafür kostenlose Pflegekurse an.

Kurs oder Schulung in der eigenen Wohnung

Pflegekurse finden in Gruppen statt, oft in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen oder Pflegediensten. Daneben gibt es individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung: Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause und zeigt direkt am Bett, im Bad oder auf der Treppe, worauf es ankommt. Auch das ist für Angehörige kostenlos.

Viele Kassen bieten zusätzlich Online-Kurse an, etwa zum Umgang mit Demenz. Sie lassen sich gut in den Alltag einbauen, ersetzen aber nicht das praktische Üben.

Der Beratungsbesuch bei Pflegegeld

Pflegefachkraft im Gespräch mit einer älteren Frau und ihrer Tochter in der Küche

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen. Viele empfinden das als Kontrolle – dabei ist er vor allem eine Chance, Fragen zu stellen und Hilfe zu bekommen.

PflegegradBeratungsbesuch
2 und 3einmal pro Halbjahr verpflichtend
4 und 5einmal pro Vierteljahr verpflichtend
1 und bei Pflegesachleistungenfreiwillig, einmal pro Halbjahr möglich

Den Besuch übernehmen zugelassene Pflegedienste, Pflegeberater oder anerkannte Beratungsstellen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Notieren Sie sich die Termine deshalb gut.

Auch bei einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause bleibt der Beratungsbesuch Pflicht, wenn Pflegegeld bezogen wird. Die Betreuungskraft kann gern dabei sein.

Wenn es zu viel wird: Hilfe für die Seele

Gesprächskreis pflegender Angehöriger sitzt in einem hellen Raum zusammen

Pflege kann erfüllend sein, aber sie kostet Kraft. Viele pflegende Angehörige schlafen schlecht, haben kaum noch Zeit für sich und fühlen sich allein. Spätestens wenn Gereiztheit, Erschöpfung oder Schuldgefühle zunehmen, ist es Zeit, sich Unterstützung zu holen.

Anlaufstellen

  • Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030 20179131, Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, vertraulich und auf Wunsch anonym.
  • Selbsthilfegruppen: Gesprächskreise für pflegende Angehörige, oft auch speziell für Angehörige von Menschen mit Demenz. Die Kontaktstellen für Selbsthilfe in Ihrer Region nennen Gruppen in der Nähe.
  • Psychologische Online-Beratung: Verschiedene Träger bieten kostenlose, anonyme Beratung per E-Mail oder Chat für pflegende Angehörige an.
  • Telefonseelsorge: rund um die Uhr unter 0800 1110111 oder 0800 1110222.

Entlastung organisieren

Beratung allein nimmt keine Arbeit ab. Prüfen Sie deshalb auch, welche Entlastung möglich ist: Tagespflege, Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat oder eine Betreuungskraft, die im Haushalt mitlebt. Welche Leistungen Ihnen zustehen, zeigt unser Beitrag zu den Leistungen nach Pflegegrad.

So finden Sie die richtige Beratung

Tochter und ihre Mutter gehen lächelnd Arm in Arm durch den Garten

Am Anfang steht meist die Frage, wo man überhaupt anfangen soll. Eine bewährte Reihenfolge:

  1. Pflegegrad beantragen – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Frist zu wahren.
  2. Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt nutzen, um einen Überblick über alle Leistungen zu bekommen.
  3. Pflegekurs oder Schulung zu Hause machen, um sicher zu pflegen.
  4. Entlastung planen, bevor die eigenen Kräfte aufgebraucht sind.

Wenn Sie überlegen, ob eine 24-Stunden-Betreuung für Ihre Familie infrage kommt, beraten wir Sie gern – kostenlos und unverbindlich. Starten Sie mit unserer Bedarfsanalyse.

Häufige Fragen

Ist die Pflegeberatung wirklich kostenlos?

Ja. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Pflegestützpunkte und die Pflegekurse der Pflegekassen kosten Sie nichts.

Kann ich als Angehöriger allein zur Beratung gehen?

Ja, mit Zustimmung des Pflegebedürftigen. Für allgemeine Fragen können Sie sich auch ohne Zustimmung an einen Pflegestützpunkt wenden.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich – wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Holen Sie den Besuch deshalb schnell nach.

Gibt es Pflegekurse auch online?

Ja, viele Pflegekassen bieten Online-Kurse an, zum Beispiel zum Thema Demenz. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Wer berät Privatversicherte?

Für Privatversicherte übernimmt die compass private pflegeberatung die Pflegeberatung, auch zu Hause.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich nicht mehr kann?

Beim Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20179131, bei Selbsthilfegruppen oder rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge.

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