Welche Formen der häuslichen Pflege gibt es?
- Pflege durch Angehörige: häufigste Form; die Pflegekasse zahlt Pflegegeld und unterstützt mit Pflegekursen und Auszeiten
- Ambulanter Pflegedienst: kommt zu festen Zeiten für Grund- und Behandlungspflege; Abrechnung als Pflegesachleistung bzw. über die Krankenkasse
- 24-Stunden-Betreuung: eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist im Alltag durchgehend da
- Tages- und Nachtpflege: stundenweise in einer Einrichtung, abends bzw. morgens wieder zu Hause
- Kombinationen: z. B. Betreuungskraft für den Alltag plus Pflegedienst für medizinische Aufgaben
Häusliche Krankenpflege – was die Krankenkasse übernimmt
Ärztlich verordnete Behandlungspflege – etwa Wundversorgung, Injektionen oder das Richten von Medikamenten – zahlt die Krankenkasse nach § 37 SGB V. Sie wird von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und läuft unabhängig vom Pflegegrad.
Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung übernehmen diese Aufgaben nicht. Beides lässt sich aber gut verbinden: Der Pflegedienst kommt kurz für das Medizinische, die Betreuungskraft sorgt den Rest des Tages für Alltag, Haushalt und Gesellschaft.
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Vor- und Nachteile der Pflege zu Hause
| Zu Hause (mit 24-Stunden-Betreuung) | Pflegeheim | |
|---|---|---|
| Umfeld | vertraute Wohnung, Nachbarn, Erinnerungen | Umzug in ein neues, fremdes Umfeld |
| Tagesablauf | nach eigenen Gewohnheiten | nach den Abläufen der Einrichtung |
| Zuwendung | eine feste Bezugsperson | Personal für viele Bewohner |
| Medizinische Pflege | über einen ambulanten Pflegedienst | im Haus vorhanden |
| Voraussetzungen | eigenes Zimmer für die Betreuungskraft | freier Heimplatz |
Zu Hause ist nicht immer die richtige Wahl – etwa bei sehr hohem medizinischem Pflegebedarf rund um die Uhr. Ehrlich darüber zu sprechen gehört für uns zur Beratung.
Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Pflege
- Pflegegeld (wenn Angehörige oder eine selbst organisierte Hilfe pflegen): Pflegegrad 2: 347 €, 3: 599 €, 4: 800 €, 5: 990 € im Monat
- Pflegesachleistung für einen Pflegedienst – auch anteilig mit Pflegegeld kombinierbar (Kombinationsleistung)
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Bettschutz): bis 42 € im Monat
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme, z. B. für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift – vorher bei der Pflegekasse beantragen
Wie sich diese Leistungen mit einer 24-Stunden-Pflege kombinieren lassen, rechnet der Kostenvergleich auf jeder Ortsseite vor.
Beträge der Pflegekasse: Stand 1.1.2025.
So organisieren Sie die Pflege zu Hause
- Pflegegrad beantragen, falls noch nicht geschehen – formlos bei der Pflegekasse
- Kostenlose Pflegeberatung nutzen, etwa im Pflegestützpunkt Ihres Landkreises
- Wohnung prüfen: Stolperfallen, Bad, Zimmer für eine Betreuungskraft
- Unterstützung kombinieren: Pflegedienst, Betreuungskraft, Angehörige
- Entlastung einplanen, damit pflegende Angehörige nicht ausbrennen
Häufige Fragen
Wer darf häusliche Pflege leisten?
Angehörige, Freunde, Nachbarn, Betreuungskräfte und ambulante Pflegedienste. Medizinische Behandlungspflege ist Pflegefachkräften vorbehalten, sie kommt über einen ambulanten Pflegedienst.
Sind pflegende Angehörige versichert?
Wer eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, ist gesetzlich unfallversichert; unter weiteren Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse auch Rentenbeiträge. Details klärt die Pflegekasse.
Was passiert, wenn die pflegende Person ausfällt?
Dann hilft die Verhinderungspflege – aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €. Auch eine 24-Stunden-Betreuung kann kurzfristig einspringen.
Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
Bei den Pflegestützpunkten und der Pflegeberatung der Pflegekasse – kostenlos. Auf jeder unserer Ortsseiten finden Sie den Pflegestützpunkt in Ihrem Landkreis.
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