Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, hat der Bundestag 2023 die Finanzierung der Pflegeversicherung neu geregelt und Leistungen verbessert. Die Änderungen traten schrittweise in Kraft. Wir fassen zusammen, was für Familien wichtig ist.
Beiträge nach Kinderzahl

Seit dem 1. Juli 2023 zahlen Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung, Kinderlose einen höheren Zuschlag. Damit setzt das Gesetz eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Der genaue Beitragssatz steht auf der Gehalts- oder Rentenabrechnung.
Höhere Leistungen

Zum 1. Januar 2024 stiegen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen erneut angehoben. Aktuell beträgt das Pflegegeld zum Beispiel 347 € bei Pflegegrad 2 und 599 € bei Pflegegrad 3 (Stand 1.1.2025). Weitere Anpassungen sind gesetzlich vorgesehen.
Pflegeunterstützungsgeld jedes Jahr

Berufstätige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, können seit 2024 in jedem Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bekommen – nicht mehr nur einmal pro pflegebedürftiger Person. Mehr dazu unter Pflegeunterstützungsgeld.
Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € flexibel genutzt werden. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege ist entfallen. Mehr unter Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Kurz zusammengefasst

Das PUEG hat die Beiträge neu verteilt und die Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige verbessert. Prüfen Sie, ob Sie alle Ansprüche nutzen. Einen Überblick gibt unser Beitrag Leistungen nach Pflegegrad.
Häufige Fragen
Was ist das PUEG?
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023, das Beiträge und Leistungen der Pflegeversicherung geändert hat.
Zahlen Eltern weniger Beitrag?
Ja, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten einen Abschlag.
Wie hoch ist das Pflegegeld jetzt?
Bei Pflegegrad 2 347 €, bei Pflegegrad 3 599 € (Stand 1.1.2025).
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Seit Juli 2025 ein Budget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



