Welche Aufgaben übernehmen Alltagsbegleiter?
- Begleitung: zu Arzt, Behörde, Friseur, Gottesdienst oder Familienfeier
- Besorgungen: Einkaufen, Apotheke, Post
- Haushalt: leichte Hausarbeit, Kochen, Wäsche
- Freizeit und Gesellschaft: Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Spiele, Hobbys
- Aktivierung: Gedächtnistraining und Bewegung, gerade bei beginnender Demenz
- Technik im Alltag: Telefon, Tablet, Videoanruf mit den Enkeln
Medizinische Pflege gehört nicht dazu – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Für wen eignet sich Alltagsbegleitung?
Für Menschen, die noch weitgehend selbstständig leben, aber bei einzelnen Dingen Hilfe brauchen oder sich einsam fühlen. Auch für pflegende Angehörige, die regelmäßig ein paar Stunden für sich brauchen.
Wenn der Hilfebedarf wächst – mehrmals täglich, nachts oder nach einem Krankenhausaufenthalt –, stößt stundenweise Begleitung an Grenzen. Dann ist eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt lebt.
| Alltagsbegleitung | 24-Stunden-Betreuung | |
|---|---|---|
| Umfang | einige Stunden pro Woche | rund um die Uhr im Haushalt |
| Geeignet bei | geringem bis mittlerem Hilfebedarf | hohem Hilfebedarf, Sturzgefahr, Demenz, nachts |
| Finanzierung | Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege | Pflegegeld, Zuschüsse, Steuerermäßigung |
Gut zu wissen: Wir vermitteln ausschließlich die 24-Stunden-Betreuung. Stundenweise Alltagsbegleitung übernehmen ambulante Pflegedienste oder anerkannte Betreuungsdienste vor Ort. Wird mehr Hilfe gebraucht, sind wir für Sie da.
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Was kostet Alltagsbegleitung – und was zahlt die Pflegekasse?
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – für Anbieter, die nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis Mitte des Folgejahres übertragen.
- Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €, wenn die pflegende Person verhindert ist – auch stundenweise.
- Steuerermäßigung: 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, bis 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG).
Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag in der Regel gegen Rechnung; viele anerkannte Anbieter rechnen direkt ab.
Beträge der Pflegekasse: Stand 1.1.2025.
Seriöse Anbieter erkennen
- Klare Preise und Leistungen – schriftlich, vor Vertragsbeginn
- Anerkennung nach Landesrecht, wenn über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden soll
- Kennenlerngespräch vor dem ersten Einsatz
- Erreichbare Ansprechpartner mit Namen und Anschrift
- Ihr Bauchgefühl: Die Chemie zwischen Begleiter und Senior muss stimmen
Häufige Fragen
Brauchen Alltagsbegleiter eine Ausbildung?
Eine einheitliche Ausbildung gibt es nicht. Für die Abrechnung über die Pflegekasse verlangen die Länder je nach Angebot Schulungen, etwa nach § 53b SGB XI für zusätzliche Betreuungskräfte.
Kann Alltagsbegleitung bei Demenz helfen?
Ja. Regelmäßige Begleitung, feste Rituale und Aktivierung tun Menschen mit Demenz gut. Bei fortgeschrittener Demenz reicht stundenweise Hilfe oft nicht mehr – dann ist eine 24-Stunden-Betreuung die sicherere Lösung.
Wie viele Stunden bekomme ich über den Entlastungsbetrag?
Das hängt vom Stundensatz des anerkannten Anbieters ab. Bei 131 € im Monat sind es meist einige Stunden pro Monat.
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