Nach einem Schlaganfall, einer Hüftoperation oder einer schweren Erkrankung entscheidet die Reha oft darüber, ob jemand wieder selbstständig leben kann. Umso wichtiger ist es, den Antrag gut vorzubereiten und eine Klinik zu finden, die zur Erkrankung und zu den Bedürfnissen passt.
Formen der Reha

- Anschlussheilbehandlung: direkt nach dem Krankenhaus, meist innerhalb von zwei Wochen
- Stationäre Reha: Aufenthalt in einer Rehaklinik
- Ambulante Reha: tagsüber in einem Reha-Zentrum, abends zu Hause
- Geriatrische Reha: speziell für ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen
- Mobile Reha: das Team kommt nach Hause, regional verfügbar
Wer zahlt die Reha?

Bei Menschen im Rentenalter ist in der Regel die Krankenkasse zuständig. Bei Berufstätigen übernimmt meist die Rentenversicherung, nach Arbeitsunfällen die Unfallversicherung. Ist die falsche Stelle angeschrieben, leitet sie den Antrag weiter. Volljährige zahlen bei stationärer Reha eine Zuzahlung je Tag, für eine begrenzte Zahl von Tagen.
So läuft der Antrag

Nach einem Krankenhausaufenthalt stellt der Sozialdienst der Klinik den Antrag auf Anschlussreha gemeinsam mit Ihnen. Sonst verordnet der Haus- oder Facharzt die Reha, und Sie reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Stellt der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung Reha-Bedarf fest, gilt das als Antrag.
Die passende Klinik wählen

Sie dürfen eine Klinik vorschlagen. Der Kostenträger berücksichtigt den Wunsch, wenn die Klinik für die Erkrankung geeignet und zugelassen ist. Achten Sie auf den medizinischen Schwerpunkt, die Nähe zu Angehörigen und die Erreichbarkeit für Besuche.
Kurz zusammengefasst

Reha lohnt sich in jedem Alter. Nutzen Sie den Sozialdienst der Klinik, äußern Sie Ihren Klinikwunsch und planen Sie früh die Zeit danach. Für die Unterstützung zu Hause nach der Reha hilft unsere Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Wer beantragt eine Anschlussreha?
Der Sozialdienst des Krankenhauses gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich die Rehaklinik selbst wählen?
Sie können eine Klinik vorschlagen. Ist sie geeignet und zugelassen, wird der Wunsch berücksichtigt.
Bekomme ich mit Pflegegrad noch eine Reha?
Ja. Reha soll gerade auch die Pflegebedürftigkeit verringern.
Was tun bei Ablehnung?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und eine ärztliche Begründung beifügen.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



