Ein Krankenhausaufenthalt ist für ältere Menschen oft ein Einschnitt. Neben der eigentlichen Behandlung geht es um viele Fragen: Ist diese Klinik für den Eingriff gut geeignet? Wie geht man dort mit Demenz oder Schwerhörigkeit um? Und wie geht es nach der Entlassung zu Hause weiter?
Bei einem Notfall bleibt keine Zeit für einen Vergleich. Bei geplanten Behandlungen – etwa einem neuen Hüftgelenk, einer Operation am grauen Star oder einer Herzuntersuchung – können Sie aber sehr wohl mitentscheiden. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die passende Klinik finden und den Aufenthalt gut vorbereiten.
Ihr Recht auf freie Krankenhauswahl

Für eine geplante Behandlung stellt die Hausärztin oder der Facharzt eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus. Darin werden in der Regel die beiden nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser genannt. Sie dürfen aber auch ein anderes zugelassenes Krankenhaus wählen.
Wann Mehrkosten drohen
Wählen Sie ohne zwingenden Grund ein anderes als die in der Verordnung genannten Krankenhäuser, kann die Krankenkasse Ihnen die dadurch entstehenden Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen (§ 39 SGB V). Zwingende Gründe können etwa eine besondere Spezialisierung, die Nähe zu Angehörigen oder schlechte Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Klinik sein. Sprechen Sie Ihre Wunschklinik deshalb vorher mit dem Arzt und der Krankenkasse ab.
Zweitmeinung
Vor bestimmten planbaren Eingriffen, etwa an der Wirbelsäule, an Schulter oder Knie, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Arzt muss mindestens zehn Tage vor dem Eingriff darauf hinweisen. Die Kosten trägt die Krankenkasse.
Kliniken vergleichen: Qualität erkennen

Ob eine Klinik gut ist, lässt sich nicht an Prospekten ablesen. Es gibt aber verlässliche Hinweise.
- Bundes-Klinik-Atlas: Das Verzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums zeigt für viele Behandlungen, wie oft sie in welchem Krankenhaus durchgeführt werden, wie viel Pflegepersonal es gibt und welche Zertifikate vorliegen.
- Qualitätsberichte: Alle zugelassenen Krankenhäuser müssen regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Viele Krankenkassen bieten darauf aufbauende Suchportale an.
- Fallzahlen: Bei vielen planbaren Eingriffen gilt: Kliniken mit viel Erfahrung haben oft bessere Ergebnisse. Für einige Eingriffe gibt es gesetzliche Mindestmengen.
- Zertifikate: zum Beispiel für Endoprothetik, Darmkrebs, Brustkrebs oder Schlaganfall (Stroke Unit).
Erfahrungen nutzen
Fragen Sie Ihren Hausarzt, welche Kliniken er für Ihren Fall empfiehlt und welche Rückmeldungen er von anderen Patienten bekommt. Bewertungen im Internet können Hinweise geben, etwa zur Freundlichkeit oder zum Essen, sagen aber wenig über die medizinische Qualität.
Worauf ältere Patienten achten sollten

Ältere Menschen haben oft mehrere Erkrankungen gleichzeitig, nehmen viele Medikamente und sind nach einer Operation besonders gefährdet für Verwirrtheit, Stürze und den Verlust ihrer Selbstständigkeit. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das Angebot.
Geriatrie und Alterstraumatologie
Krankenhäuser mit einer geriatrischen Abteilung behandeln nicht nur die akute Erkrankung, sondern achten gezielt auf Mobilität, Ernährung, Gedächtnis und Selbstständigkeit. Nach Stürzen und Knochenbrüchen arbeiten in zertifizierten Alterstraumazentren Unfallchirurgen und Geriater eng zusammen.
Demenzsensible Klinik
Für Menschen mit Demenz ist ein Krankenhausaufenthalt besonders belastend. Fragen Sie, ob die Klinik besondere Angebote hat: geschultes Personal, feste Bezugspersonen, Rooming-in für Angehörige oder ruhige Rückzugsräume. Nach § 11 SGB V kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden, wenn das medizinisch notwendig ist – lassen Sie sich das vom Arzt bestätigen.
Den Aufenthalt vorbereiten

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Aufnahme und verhindert Missverständnisse.
| Mitnehmen | Warum |
|---|---|
| Einweisungsschein, Versichertenkarte | für die Aufnahme |
| aktueller Medikamentenplan | verhindert Fehler bei der Medikation |
| Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder | vermeidet doppelte Untersuchungen |
| Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung (Kopie) | falls Entscheidungen nötig werden |
| Brille, Hörgeräte, Gehhilfe | Orientierung und Sicherheit |
| bequeme Kleidung, rutschfeste Hausschuhe | Sturzvorbeugung |
Kosten
Volljährige gesetzlich Versicherte zahlen für den Krankenhausaufenthalt 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Die Zuzahlung zählt zur Belastungsgrenze: Wer mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens im Jahr zuzahlt, bei chronisch Kranken ein Prozent, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Entlassung: Wie geht es zu Hause weiter?

Die Zeit nach der Entlassung ist oft schwieriger als der Aufenthalt selbst. Krankenhäuser sind deshalb zu einem Entlassmanagement verpflichtet: Sie müssen klären, welche Versorgung danach nötig ist, und diese in die Wege leiten.
Was das Entlassmanagement leisten kann
- Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln für die ersten Tage
- Antrag auf Anschlussheilbehandlung oder geriatrische Reha
- Kontakt zum Pflegedienst oder zur Kurzzeitpflege
- Eilantrag auf einen Pflegegrad, wenn nötig
Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses früh an, nicht erst am Tag der Entlassung. Wer nach dem Aufenthalt nicht allein zurechtkommt, braucht oft mehr als ein paar Besuche des Pflegedienstes. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt mitlebt, kann den Übergang erleichtern: Sie hilft im Alltag, achtet auf Medikamente und Trinkmenge und ist auch nachts da. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite zur häuslichen Pflege.
Kurz zusammengefasst

Bei geplanten Behandlungen lohnt sich der Vergleich: Fallzahlen, Zertifikate und eine gute Altersmedizin sind wichtige Hinweise auf Qualität. Ebenso wichtig ist eine gute Vorbereitung – und ein Plan für die Zeit danach.
Wenn ein Angehöriger nach dem Krankenhaus zu Hause Unterstützung braucht, beraten wir Sie kostenlos zur 24-Stunden-Betreuung. Oft lässt sich eine Betreuungskraft innerhalb weniger Tage organisieren. Starten Sie mit unserer Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Darf ich mir das Krankenhaus selbst aussuchen?
Ja, unter allen zugelassenen Krankenhäusern. Ohne triftigen Grund kann die Krankenkasse aber Mehrkosten verlangen, wenn Sie nicht eine der verordneten Kliniken wählen.
Was kostet ein Krankenhausaufenthalt?
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.
Was ist der Bundes-Klinik-Atlas?
Ein Online-Verzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums mit Angaben zu Fallzahlen, Personal und Zertifikaten der Krankenhäuser.
Kann ein Angehöriger mit ins Krankenhaus?
Wenn es medizinisch notwendig ist, etwa bei Demenz, kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Der Arzt muss die Notwendigkeit bestätigen.
Was ist Entlassmanagement?
Die Pflicht des Krankenhauses, die Versorgung nach der Entlassung vorzubereiten – mit Medikamenten, Hilfsmitteln, Reha oder Pflege.
Was ist eine geriatrische Abteilung?
Eine Abteilung für Altersmedizin. Sie behandelt ältere Menschen ganzheitlich und achtet besonders auf Mobilität und Selbstständigkeit.
Wer hilft nach dem Krankenhaus zu Hause?
Pflegedienste, Kurzzeitpflege oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft bei der Organisation.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



