Das richtige Hilfsmittel kann den Alltag enorm erleichtern – für die pflegebedürftige Person und für die Pflegenden. Doch wer zahlt was? Das hängt davon ab, ob es sich um ein Hilfsmittel der Krankenkasse oder ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse handelt.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

| Hilfsmittel | Pflegehilfsmittel | |
|---|---|---|
| Zweck | Behandlung sichern, Behinderung ausgleichen | Pflege erleichtern, Selbstständigkeit fördern |
| Beispiele | Rollator, Rollstuhl, Hörgerät, Inkontinenzmaterial | Pflegebett, Hausnotruf, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen |
| Kostenträger | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Voraussetzung | ärztliche Verordnung | Pflegegrad |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € im Monat, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Viele Anbieter liefern monatlich und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Sie werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Wird ein Produkt gekauft, zahlen Volljährige eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
So stellen Sie den Antrag

- Hilfsmittel: Verordnung beim Arzt holen und bei einem Vertragspartner der Krankenkasse einreichen.
- Pflegehilfsmittel: formloser Antrag bei der Pflegekasse, eine Verordnung ist nicht nötig.
- Bei der Begutachtung: Empfiehlt der Medizinische Dienst ein Hilfsmittel, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag.
Kurz zusammengefasst

Hilfsmittel zahlt meist die Krankenkasse, Pflegehilfsmittel die Pflegekasse. Nutzen Sie die monatliche Pauschale von 42 € für Verbrauchsmaterial und fragen Sie bei der Pflegeberatung nach weiteren Hilfen.
Häufige Fragen
Wer zahlt einen Rollator?
In der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Nein, ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Bei technischen Pflegehilfsmitteln zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



