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Patientenverfügung: Der richtige Zeitpunkt und was hineingehört

Wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist, was darin stehen sollte und wie Sie sicherstellen, dass sie im Ernstfall gilt

Foto von Björn Strödecke von

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz: Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst sagen können, wie sie behandelt werden möchten. Dann müssen Ärzte, Angehörige und manchmal ein Gericht entscheiden – oft unter großem Druck und ohne zu wissen, was der Betroffene gewollt hätte.

Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie diese Entscheidung vorweg. Sie bestimmen selbst, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Dieser Beitrag erklärt, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, was in eine wirksame Verfügung gehört und wie Sie dafür sorgen, dass sie im Ernstfall auch gefunden und beachtet wird.

Was eine Patientenverfügung ist

Ältere Frau liest am Schreibtisch aufmerksam ein Dokument

Die Patientenverfügung ist in § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Darin legt ein volljähriger Mensch schriftlich fest, ob er in bestimmte ärztliche Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder sie ablehnt – für den Fall, dass er später nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Bindend für Ärzte und Angehörige

Trifft die Verfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie verbindlich. Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer müssen sich daran halten. Das gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung – also nicht nur am Lebensende.

Was sie nicht regelt

Eine Patientenverfügung betrifft nur medizinische Fragen. Wer soll Ihre Bankgeschäfte erledigen, mit Behörden sprechen oder über einen Umzug ins Pflegeheim entscheiden? Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht. Auch das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten ersetzt sie nicht: Es gilt nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang.

Der richtige Zeitpunkt: früher als gedacht

Paar im mittleren Alter unterhält sich am Küchentisch über Vorsorgeunterlagen

Viele denken erst im hohen Alter oder nach einer schweren Diagnose an eine Patientenverfügung. Dann ist es aber manchmal schon zu spät: Wer zum Beispiel an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt ist, kann keine wirksame Verfügung mehr erstellen.

Gute Anlässe

  • der Eintritt in den Ruhestand
  • eine neue Diagnose, etwa Krebs, Herzschwäche oder eine beginnende Demenz
  • eine geplante größere Operation
  • der Tod oder die schwere Erkrankung eines nahestehenden Menschen
  • der Einzug in ein Pflegeheim oder der Beginn einer Betreuung zu Hause

Grundsätzlich gilt: Auch junge Menschen können durch einen Unfall plötzlich entscheidungsunfähig werden. Eine Patientenverfügung ist deshalb für jeden Erwachsenen sinnvoll.

Regelmäßig überprüfen

Eine Verfügung verliert nicht nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit. Trotzdem empfiehlt es sich, sie alle ein bis zwei Jahre oder nach wichtigen Ereignissen zu überprüfen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. So ist klar, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Was in die Verfügung gehört

Hand füllt mit einem Füller ein Formular auf dem Tisch aus

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden: Allgemeine Formulierungen wie „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ oder „Ich möchte würdevoll sterben“ reichen nicht aus. Eine Patientenverfügung muss konkret beschreiben, in welchen Situationen welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden.

Situationen beschreiben

  • im unmittelbaren Sterbeprozess
  • im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
  • bei einer schweren, dauerhaften Hirnschädigung
  • bei weit fortgeschrittener Demenz, wenn Essen und Trinken nicht mehr selbstständig möglich sind

Maßnahmen festlegen

  • Wiederbelebung
  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, etwa über eine Magensonde
  • künstliche Beatmung und Dialyse
  • Antibiotika und Bluttransfusionen
  • Schmerz- und Symptombehandlung, auch wenn sie das Leben verkürzen könnte
  • Wunsch nach Sterben zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus

Hilfreich ist zusätzlich eine kurze Beschreibung Ihrer Werte: Was ist Ihnen im Leben wichtig, was macht für Sie Lebensqualität aus? Das hilft Ärzten und Angehörigen, auch in nicht beschriebenen Situationen in Ihrem Sinne zu handeln.

Hilfe beim Erstellen

Hausarzt bespricht mit einem älteren Ehepaar Fragen zur Patientenverfügung

Sie müssen keine Patientenverfügung frei formulieren. Es gibt gute Vorlagen und Textbausteine, an denen Sie sich orientieren können.

Vorlagen und Beratung

  • Bundesministerium der Justiz: Die kostenlose Broschüre „Patientenverfügung“ enthält Textbausteine für alle wichtigen Situationen.
  • Hausärztin oder Hausarzt: Ein Gespräch hilft, die medizinischen Folgen der Entscheidungen zu verstehen. Lassen Sie sich die Beratung auf der Verfügung bestätigen.
  • Betreuungsvereine: Sie beraten kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Hospiz- und Palliativdienste: Sie helfen besonders bei Fragen zum Lebensende.
  • Notar oder Anwalt: nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll bei komplizierten Familienverhältnissen.

Sprechen Sie Ihre Wünsche unbedingt mit den Menschen durch, die im Ernstfall für Sie da sein sollen. Eine Verfügung, die die Familie kennt und versteht, wird viel eher umgesetzt.

Aufbewahren und auffindbar machen

Rote Notfallmappe liegt griffbereit auf der Kommode im Flur

Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im Notfall niemand findet. Bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort auf und informieren Sie Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten.

  • Tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie, wo die Verfügung liegt und wer Ihr Bevollmächtigter ist.
  • Geben Sie dem Hausarzt eine Kopie für die Patientenakte.
  • Lassen Sie die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Gerichte und Ärzte können dort nachsehen, ob es eine Verfügung gibt. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt oder der Aufnahme in ein Heim eine Kopie mitgeben.

Wird ein Mensch zu Hause von einer Betreuungskraft begleitet, sollte auch sie wissen, wo die Unterlagen liegen und wen sie im Notfall anrufen soll. Eine Notfallmappe mit Medikamentenplan, Arztkontakten, Patientenverfügung und Vollmacht ist dafür ideal.

Zusammengefasst

Ältere Frau und ihre erwachsene Tochter umarmen sich lächelnd

Eine Patientenverfügung gibt Sicherheit – Ihnen selbst und Ihren Angehörigen, die im Ernstfall nicht raten müssen, was Sie gewollt hätten. Der richtige Zeitpunkt ist, solange Sie gesund und entscheidungsfähig sind. Nehmen Sie sich Zeit, beschreiben Sie konkrete Situationen und sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber.

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und zu Hause betreut werden soll, beraten wir Sie gern zur 24-Stunden-Betreuung – kostenlos und unverbindlich. Starten Sie mit unserer Bedarfsanalyse.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Notar ist nicht vorgeschrieben.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Unbegrenzt, bis Sie sie widerrufen. Es ist aber sinnvoll, sie regelmäßig zu überprüfen und mit Datum zu bestätigen.

Kann ich meine Patientenverfügung ändern?

Ja, jederzeit. Ein Widerruf ist sogar formlos möglich, also auch mündlich.

Reicht eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht?

Sie gilt auch allein. Mit einer Vorsorgevollmacht kann aber eine Vertrauensperson Ihren Willen gegenüber Ärzten vertreten und durchsetzen.

Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen. Es gilt aber nur für höchstens sechs Monate und ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Kann ein Mensch mit Demenz noch eine Patientenverfügung erstellen?

Im frühen Stadium oft ja, solange er die Tragweite seiner Entscheidungen versteht. Eine ärztliche Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit ist dann empfehlenswert.

Wo finde ich eine gute Vorlage?

Das Bundesministerium der Justiz bietet die kostenlose Broschüre „Patientenverfügung“ mit Textbausteinen an.

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