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Leistungszuschlag im Pflegeheim: Weniger Eigenanteil mit jedem Jahr

Wie der Zuschlag der Pflegekasse den Eigenanteil im Heim mit jedem Jahr senkt

Foto von Björn Strödecke von

Ein Pflegeheimplatz ist teuer, und der Eigenanteil ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Um Bewohner zu entlasten, gibt es seit 2022 einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer wächst. Wir erklären, wie er funktioniert.

Was der Zuschlag ist

Bewohnerin eines Pflegeheims sitzt lächelnd in ihrem Zimmer am Fenster

Neben dem festen Betrag je Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen prozentualen Zuschlag auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten. Er gilt für Bewohner ab Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Höhe nach Wohndauer

Kalender an der Wand eines Pflegeheimzimmers
Wohndauer im HeimZuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate15 %
13 bis 24 Monate30 %
25 bis 36 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Angefangene Monate zählen als volle Monate. Frühere Zeiten in einem Pflegeheim werden angerechnet.

Was nicht bezuschusst wird

Mittagessen auf einem Tablett im Speisesaal eines Pflegeheims

Der Zuschlag gilt nur für die Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohner weiterhin selbst. Deshalb bleibt die monatliche Belastung oft hoch. Reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.

Abrechnung

Sohn prüft am Esstisch die Monatsrechnung eines Pflegeheims

Das Pflegeheim rechnet den Zuschlag direkt mit der Pflegekasse ab; ein Antrag ist nicht nötig. Prüfen Sie auf der Rechnung, ob der richtige Prozentsatz berücksichtigt ist – besonders nach einem Umzug zwischen Heimen.

Kurz zusammengefasst

Tochter besucht ihre Mutter im Pflegeheim, beide trinken Kaffee

Der Leistungszuschlag senkt den Eigenanteil für die Pflege mit jedem Jahr im Heim. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben aber. Wie Sie ein passendes Heim finden, lesen Sie unter Pflegeeinrichtungen suchen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschlag im Pflegeheim?

15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.

Muss ich den Zuschlag beantragen?

Nein, das Heim rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Gilt der Zuschlag für Unterkunft und Verpflegung?

Nein, nur für den pflegebedingten Eigenanteil.

Zählen frühere Heimaufenthalte?

Ja, sie werden angerechnet.

Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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