Mit dem Alter verändern sich die Ansprüche an das Wohnen. Treppen werden mühsam, der Garten zu groß, die Einsamkeit wächst. Zwischen dem eigenen Zuhause und dem Pflegeheim gibt es viele Zwischenformen. Wir stellen die wichtigsten vor.
Zu Hause wohnen bleiben

Mit Umbauten wie einer bodengleichen Dusche, Haltegriffen oder einem Treppenlift lässt sich die Wohnung oft anpassen. Die Pflegekasse zuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 €. Ambulante Pflege, Hausnotruf und eine Betreuungskraft ergänzen die Versorgung.
Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen, barrierearmen Wohnung und kann Serviceleistungen wie Hausnotruf, Reinigung oder Mahlzeiten hinzubuchen. Der Begriff ist nicht geschützt – prüfen Sie genau, welche Leistungen in der Grundpauschale enthalten sind.
Gemeinsam wohnen

In Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften teilen sich mehrere Menschen eine Wohnung und organisieren Pflege und Alltag gemeinsam. Pflegebedürftige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Wohngruppenzuschlag. Mehrgenerationenhäuser verbinden Jung und Alt unter einem Dach.
Pflegeheim

Ist rund um die Uhr Pflege nötig und reicht die Unterstützung zu Hause nicht aus, bietet ein Pflegeheim Sicherheit und Versorgung. Wie Sie ein passendes Haus finden, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegeeinrichtungen suchen.
Kurz zusammengefasst

Die passende Wohnform hängt von Gesundheit, Wünschen und Geldbeutel ab. Wer im gewohnten Umfeld bleiben möchte, kann mit einer Betreuungskraft im Haushalt viel erreichen – unsere Partner bieten diese ab 2.600–2.900 € im Monat an. Mehr in unserer Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse für den Wohnungsumbau?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme bei vorhandenem Pflegegrad.
Was ist betreutes Wohnen?
Eine eigene barrierearme Wohnung mit buchbaren Serviceleistungen. Der Begriff ist nicht geschützt.
Was ist ein Wohngruppenzuschlag?
Ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.
Wie kann ich zu Hause bleiben?
Mit Wohnungsanpassung, ambulanter Pflege, Tagespflege und einer Betreuungskraft im Haushalt.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



