Urlaub ist auch mit Pflegebedarf möglich – mit der richtigen Planung. Und auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Pflegekasse unterstützt.
Gemeinsam verreisen

Barrierefreie Ferienwohnungen, Hotels und spezielle Pflegehotels bieten passende Bedingungen. Achten Sie auf schwellenfreie Zugänge, bodengleiche Duschen und bei Bedarf ein Pflegebett. Kurze Anreisen und vertraute Ziele sind oft entspannter als weite Reisen.
Pflege am Urlaubsort

In Deutschland kann ein ambulanter Pflegedienst am Urlaubsort die Pflege übernehmen und mit der Pflegekasse abrechnen. Vereinbaren Sie das rechtzeitig. Auch die Betreuungskraft kann mitreisen. Pflegegeld wird bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten in der Regel weitergezahlt, innerhalb der EU unbegrenzt.
Urlaub für pflegende Angehörige

Wer pflegt, braucht Erholung. Während des Urlaubs übernimmt die Verhinderungspflege die Versorgung zu Hause, alternativ die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Beide Leistungen zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 aus einem gemeinsamen Jahresbudget.
Kur für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme, auch wenn ambulante Angebote noch nicht ausgeschöpft sind. Die pflegebedürftige Person kann in derselben Einrichtung versorgt oder für diese Zeit anderweitig betreut werden.
Kurz zusammengefasst

Mit guter Planung ist Urlaub für alle möglich. Nutzen Sie barrierefreie Unterkünfte, organisieren Sie die Pflege vor Ort und gönnen Sie sich als Angehörige eigene Auszeiten. Mehr zu Ihren Ansprüchen lesen Sie unter Rechte pflegender Angehöriger.
Häufige Fragen
Wird Pflegegeld im Urlaub weitergezahlt?
Bei vorübergehenden Aufenthalten in der Regel ja, innerhalb der EU unbegrenzt.
Wer pflegt, wenn ich Urlaub mache?
Verhinderungspflege zu Hause oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, finanziert von der Pflegekasse.
Kann ein Pflegedienst am Urlaubsort helfen?
Ja, innerhalb Deutschlands kann ein Pflegedienst vor Ort mit der Pflegekasse abrechnen.
Gibt es Kuren für pflegende Angehörige?
Ja, mit Anspruch auf stationäre Vorsorge oder Reha und Versorgung der pflegebedürftigen Person.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



