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Beratungsbesuch beim Pflegegeld: Pflicht, Ablauf und Nutzen

Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen: Ablauf, Häufigkeit und Nutzen des Besuchs

Foto von Björn Strödecke von

Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI wird oft „Qualitätssicherungsbesuch“ genannt. Er soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause gut läuft, und pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Für Pflegegeldbezieher ist er Pflicht.

Wer den Besuch braucht

Pflegefachkraft klingelt mit Tasche an der Haustür eines Einfamilienhauses
SituationBeratungsbesuch
Pflegegeld, Pflegegrad 2 und 3Pflicht, einmal im Halbjahr
Pflegegeld, Pflegegrad 4 und 5Pflicht, einmal im Vierteljahr
Pflegegrad 1freiwillig, halbjährlich möglich
Pflegesachleistungfreiwillig

Wer berät

Pflegeberaterin und ältere Frau unterhalten sich freundlich am Esstisch

Den Besuch übernehmen zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder Pflegeberater der Pflegekasse. Sie wählen selbst, wer kommt. Viele Familien beauftragen den Pflegedienst, der sie ohnehin kennt.

So läuft der Besuch ab

Pflegefachkraft zeigt einer Angehörigen, wie man ein Kissen zur Lagerung einsetzt

Die Fachkraft spricht mit der pflegebedürftigen Person und den Pflegenden, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Tipps, etwa zu Lagerung, Hilfsmitteln oder Entlastungsangeboten. Mit Ihrer Einwilligung meldet sie das Ergebnis an die Pflegekasse.

Wenn der Besuch versäumt wird

Kalender mit markierten Terminen hängt an einer Küchenwand

Wird der Pflichtbesuch nicht nachgewiesen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und kann es im Wiederholungsfall entziehen. Behalten Sie die Termine deshalb gut im Blick.

Kurz zusammengefasst

Angehörige verabschiedet eine Pflegefachkraft lächelnd an der Haustür

Der Beratungsbesuch ist Pflicht für Pflegegeldbezieher, kostet nichts und bringt oft wertvolle Tipps. Planen Sie die Termine rechtzeitig.

Häufige Fragen

Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Bei Pflegegeld und Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Nichts, die Pflegekasse trägt die Kosten.

Wer führt ihn durch?

Ein zugelassener Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder die Pflegeberatung der Kasse.

Was passiert, wenn ich ihn vergesse?

Die Kasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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