Ein normales Bett wird in der Pflege schnell zur Belastung – für die pflegebedürftige Person und für den Rücken der Pflegenden. Ein Pflegebett bringt Erleichterung. Wir erklären, wie Sie es bekommen.
Was ein Pflegebett kann

Ein Pflegebett lässt sich elektrisch in der Höhe verstellen, Kopf- und Fußteil sind getrennt anhebbar. So gelingt rückenschonendes Pflegen, leichteres Aufstehen und bequemes Sitzen im Bett. Viele Modelle sehen heute wohnlich aus und passen sich ins Schlafzimmer ein.
Wann es sich lohnt

Ein Pflegebett ist sinnvoll, wenn jemand viel Zeit im Bett verbringt, Hilfe beim Aufstehen braucht oder im Bett gepflegt wird. Auch zur Vorbeugung von Druckgeschwüren durch regelmäßiges Umlagern ist es hilfreich.
So bekommen Sie ein Pflegebett

Mit Pflegegrad stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse; eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend, kann aber helfen. Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Pflegebett, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag. Ohne Pflegegrad kann ein Krankenbett über die Krankenkasse auf Verordnung infrage kommen.
Aufstellen und Zubehör

Der Lieferant stellt das Bett auf und weist ein. Planen Sie Platz auf beiden Seiten, damit Pflegende gut herankommen. Zubehör wie Bettgalgen, Seitengitter oder Antidekubitusmatratze wird nach Bedarf bewilligt; Seitengitter dürfen nur mit Einwilligung oder richterlicher Genehmigung eingesetzt werden, wenn sie die Bewegungsfreiheit einschränken.
Kurz zusammengefasst

Ein Pflegebett erleichtert Pflege und Alltag erheblich. Mit Pflegegrad stellt die Pflegekasse es meist leihweise zur Verfügung. Mehr zu weiteren Hilfen lesen Sie unter Hilfsmittel beantragen.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse ein Pflegebett?
Mit Pflegegrad ja, meist als Leihgabe.
Brauche ich ein Rezept?
Nicht zwingend; ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Bei Kauf zehn Prozent, höchstens 25 €; Leihgaben meist ohne Zuzahlung.
Dürfen Seitengitter verwendet werden?
Wenn sie die Bewegungsfreiheit einschränken, nur mit Einwilligung oder richterlicher Genehmigung.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



