Was passiert, wenn ein Mensch durch Krankheit oder Demenz nicht mehr selbst entscheiden kann? Ohne Vorsorge entscheidet das Betreuungsgericht, wer ihn rechtlich vertritt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie darauf Einfluss nehmen.
Was eine gesetzliche Betreuung ist

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Der Betreuer handelt nur in festgelegten Aufgabenbereichen, etwa Gesundheit, Vermögen oder Aufenthalt. Er soll die Wünsche der betreuten Person umsetzen und sie bei eigenen Entscheidungen unterstützen.
Die Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Fall der Fälle Ihr Betreuer werden soll, und können Wünsche zur Lebensführung festhalten – etwa, ob Sie zu Hause bleiben möchten. Das Gericht muss diese Wünsche grundsätzlich beachten. Die Verfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden.
Notvertretung durch Ehepartner

Seit 2023 dürfen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sich in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten, wenn einer nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht entscheiden kann. Dieses Notvertretungsrecht gilt höchstens sechs Monate und nur für Gesundheitsfragen – nicht für Geld oder Verträge.
Vollmacht oder Verfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson direkt; ein Gericht ist dann meist nicht nötig. Die Betreuungsverfügung greift, wenn trotzdem eine Betreuung erforderlich wird oder keine Vollmacht besteht. Viele kombinieren beides mit einer Patientenverfügung.
Kurz zusammengefasst

Wer vorsorgt, bestimmt selbst, wer im Ernstfall entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht ist meist der wichtigste Baustein, die Betreuungsverfügung eine gute Ergänzung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden beraten kostenlos.
Häufige Fragen
Wann wird ein Betreuer bestellt?
Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende Vollmacht besteht.
Was regelt eine Betreuungsverfügung?
Wer Betreuer werden soll und welche Wünsche gelten.
Dürfen Ehepartner automatisch entscheiden?
Nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate (Notvertretungsrecht).
Wer berät kostenlos?
Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde der Kommune.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



