Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist im Alltag verbreitet, rechtlich aber missverständlich. Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt – das bedeutet nicht, dass sie ununterbrochen arbeitet. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat gezeigt, wie wichtig klare Absprachen zu Arbeits- und Bereitschaftszeiten sind.
Was „24 Stunden“ bedeutet

Gemeint ist, dass die Betreuungskraft im Haushalt wohnt und dadurch im Alltag präsent ist. Tatsächlich arbeitet sie zu vereinbarten Zeiten, hat Pausen, Nachtruhe und freie Zeit. Rund um die Uhr wach und einsatzbereit zu sein, kann eine einzelne Person nicht leisten.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Am 24. Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 505/20) entschieden, dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten haben kann. Entscheidend ist, wie viel Arbeit tatsächlich verlangt wird – nicht, was im Vertrag als Arbeitszeit steht. Der Fall wurde zur weiteren Klärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Arbeitszeit klar vereinbaren

Legen Sie fest, wann gearbeitet wird, wann Pausen sind und wann die Betreuungskraft frei hat. Ein schriftlicher Wochenplan schafft Klarheit für alle. Wichtig ist, dass dieser Plan im Alltag auch eingehalten wird – etwa indem Angehörige in der Freizeit übernehmen.
Wenn nachts Hilfe nötig ist

Muss jemand nachts regelmäßig mehrfach aufstehen, ist eine einzelne Betreuungskraft schnell überlastet. Dann helfen ein ambulanter Pflegedienst, Nachtpflege, Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder eine zweite Betreuungskraft. Sprechen Sie offen über den tatsächlichen Bedarf.
Kurz zusammengefasst

Gute Betreuung braucht realistische Arbeitszeiten. Klären Sie Bedarf, Arbeits- und Freizeiten vor Beginn und passen Sie sie bei Bedarf an. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr zu den Modellen lesen Sie unter Scheinselbstständigkeit.
Häufige Fragen
Arbeitet eine Betreuungskraft wirklich 24 Stunden?
Nein, sie lebt im Haushalt, arbeitet aber zu vereinbarten Zeiten mit Pausen und Freizeit.
Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
Dass Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn zu vergüten sein können (Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20).
Was tun bei hohem Bedarf in der Nacht?
Zusätzliche Hilfe wie Pflegedienst, Nachtpflege oder eine zweite Betreuungskraft einplanen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Für den Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



