036949 124901
Betreuungskraft anfordern

Rechtliches 1 Min. Lesezeit

A1-Bescheinigung bei der Entsendung von Betreuungskräften

Was die A1-Bescheinigung belegt, warum sie wichtig ist und worauf Familien achten sollten

Foto von Björn Strödecke von

Viele Betreuungskräfte arbeiten über ein Unternehmen in ihrem Herkunftsland und werden nach Deutschland entsandt. Ein zentrales Dokument dabei ist die A1-Bescheinigung. Wir erklären, was sie bedeutet und warum Familien darauf achten sollten.

Was eine Entsendung ist

Betreuungskraft mit Koffer steigt an einem Bahnhof aus dem Zug

Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt und arbeitet vorübergehend in einem deutschen Haushalt. Die Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit diesem Unternehmen. Mehr zu den Modellen lesen Sie unter EU-Entsendung.

Was die A1-Bescheinigung belegt

Formular und Ausweisdokumente auf einem Schreibtisch

Die A1-Bescheinigung zeigt, dass die Betreuungskraft während der Entsendung weiter im Herkunftsland sozialversichert ist. Sie wird dort von der Sozialversicherung ausgestellt, etwa in Polen von der ZUS. Grundlage sind die europäischen Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.

Dauer und Grenzen

Wandkalender mit markierten Monaten in einer Küche

Eine Entsendung ist nach den EU-Regeln grundsätzlich auf höchstens 24 Monate angelegt. Die entsandte Person darf keine andere entsandte Person ablösen, und das Unternehmen muss im Herkunftsland nennenswert tätig sein. Fehlen diese Voraussetzungen, kann die Entsendung unzulässig sein.

Worauf Familien achten sollten

Familie prüft gemeinsam am Laptop Unterlagen eines Anbieters

Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung für jede Betreuungskraft zeigen, bevor sie anreist, oder spätestens kurz danach. Achten Sie auf Name, Zeitraum und Arbeitgeber. Seriöse Anbieter legen die Unterlagen unaufgefordert vor.

Kurz zusammengefasst

Familie und Betreuungskraft sitzen entspannt beim Kaffee im Wohnzimmer

Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Zeichen für eine ordnungsgemäße Entsendung. Fragen Sie danach und achten Sie auf Zeitraum und Arbeitgeber. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wir beraten Sie gerne zu den Modellen – über unsere Bedarfsanalyse.

Häufige Fragen

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Ein Nachweis, dass die entsandte Person im Herkunftsland sozialversichert bleibt.

Wer stellt sie aus?

Die Sozialversicherung im Herkunftsland, in Polen etwa die ZUS.

Wie lange gilt eine Entsendung?

Grundsätzlich höchstens 24 Monate.

Muss ich die A1 prüfen?

Es ist ratsam, sie sich vom Anbieter zeigen zu lassen.

Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zurück

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Direkt, kostenlos & unverbindlich

24h-Pflegekraft anfordern

Sie müssen das nicht allein schaffen. 6 kurze Fragen, etwa eine Minute – danach melden wir uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.

Wer benötigt eine Betreuung?
Liegt ein Pflegegrad vor?

Wie hoch ist Ihr maximales Budget je Monat dafür?

2.600 € (Grundkenntnisse Deutsch)

Was wird vor allem benötigt? (mehrere möglich)
Wo soll die Betreuung stattfinden?

Ab wann wird die Betreuung benötigt?

Wie wohnt die zu betreuende Person?

Steht ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft zur Verfügung?

Wie erreichen wir Sie?
  • Kostenlos
  • Unverbindlich – kein Vertrag durch die Anfrage
  • Persönlicher Rückruf statt Callcenter

Kein Vergleichsportal: Ihre Anfrage geht direkt an uns als Vermittler – nicht an fremde Agenturen oder Callcenter. Ihre Daten werden nicht weitergegeben und nicht verkauft.

Rückruf vereinbaren
Rückruf vereinbaren