Viele Betreuungskräfte arbeiten über ein Unternehmen in ihrem Herkunftsland und werden nach Deutschland entsandt. Ein zentrales Dokument dabei ist die A1-Bescheinigung. Wir erklären, was sie bedeutet und warum Familien darauf achten sollten.
Was eine Entsendung ist

Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt und arbeitet vorübergehend in einem deutschen Haushalt. Die Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit diesem Unternehmen. Mehr zu den Modellen lesen Sie unter EU-Entsendung.
Was die A1-Bescheinigung belegt

Die A1-Bescheinigung zeigt, dass die Betreuungskraft während der Entsendung weiter im Herkunftsland sozialversichert ist. Sie wird dort von der Sozialversicherung ausgestellt, etwa in Polen von der ZUS. Grundlage sind die europäischen Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Dauer und Grenzen

Eine Entsendung ist nach den EU-Regeln grundsätzlich auf höchstens 24 Monate angelegt. Die entsandte Person darf keine andere entsandte Person ablösen, und das Unternehmen muss im Herkunftsland nennenswert tätig sein. Fehlen diese Voraussetzungen, kann die Entsendung unzulässig sein.
Worauf Familien achten sollten

Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung für jede Betreuungskraft zeigen, bevor sie anreist, oder spätestens kurz danach. Achten Sie auf Name, Zeitraum und Arbeitgeber. Seriöse Anbieter legen die Unterlagen unaufgefordert vor.
Kurz zusammengefasst

Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Zeichen für eine ordnungsgemäße Entsendung. Fragen Sie danach und achten Sie auf Zeitraum und Arbeitgeber. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wir beraten Sie gerne zu den Modellen – über unsere Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Ein Nachweis, dass die entsandte Person im Herkunftsland sozialversichert bleibt.
Wer stellt sie aus?
Die Sozialversicherung im Herkunftsland, in Polen etwa die ZUS.
Wie lange gilt eine Entsendung?
Grundsätzlich höchstens 24 Monate.
Muss ich die A1 prüfen?
Es ist ratsam, sie sich vom Anbieter zeigen zu lassen.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



