Tagespflege ermöglicht es vielen Familien, Beruf und Pflege zu verbinden. Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in Gesellschaft, wird betreut und gefördert und kehrt abends nach Hause zurück. Für Menschen, die nachts Hilfe brauchen, gibt es die Nachtpflege.
So funktioniert Tagespflege

Ein Fahrdienst holt die Gäste morgens ab und bringt sie nachmittags zurück. Dazwischen gibt es gemeinsame Mahlzeiten, Bewegung, Gedächtnistraining, Ruhephasen und pflegerische Versorgung. Viele Gäste kommen an einzelnen Tagen pro Woche, andere täglich.
Nachtpflege

Nachtpflege ist für Menschen gedacht, die nachts unruhig sind oder regelmäßig Hilfe brauchen, etwa bei Demenz mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus. Sie entlastet Angehörige, die tagsüber pflegen und nachts schlafen müssen. Das Angebot ist regional begrenzt.
Kosten und Leistungen

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Tages- oder Nachtpflege einen eigenen monatlichen Betrag, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Abgedeckt sind Pflege, Betreuung und Fahrdienst. Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst; dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag direkt für die Tagespflege genutzt werden.
Einen Platz finden

Vereinbaren Sie einen Schnuppertag. So lernen Sie Räume, Team und Tagesablauf kennen, und die pflegebedürftige Person kann sich ein Bild machen. Suchportale der Pflegekassen und Pflegestützpunkte helfen, Einrichtungen in der Nähe zu finden. Fragen Sie nach freien Tagen und Wartelisten.
Kurz zusammengefasst

Tages- und Nachtpflege entlasten Familien und bieten Gesellschaft und Förderung. Die Pflegekasse zahlt ein eigenes Budget, ohne andere Leistungen zu kürzen. Für die Zeit dazwischen kann eine Betreuungskraft im Haushalt helfen – mehr in unserer Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Was ist Tagespflege?
Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung mit Betreuung und Pflege und schlafen zu Hause.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
Nein, die Tagespflege hat ein eigenes Budget zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.
Was muss ich selbst zahlen?
Verpflegung und Investitionskosten. Dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Gibt es auch Nachtpflege?
Ja, aber deutlich seltener. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt nach Angeboten in Ihrer Region.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



