Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung fällig – unabhängig davon, ob dort ein Fernseher steht oder wie viele Menschen darin leben. Für viele ältere Menschen mit kleiner Rente ist er ein spürbarer Posten. Dabei sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Befreiungen und Ermäßigungen vor, die gerade im Alter und bei Pflegebedürftigkeit häufig infrage kommen.
Wir erklären, wer Anspruch hat, welche Nachweise nötig sind, wie Sie den Antrag stellen und was für Pflegeheime, Wohngemeinschaften und die 24-Stunden-Betreuung zu Hause gilt.
Wer sich befreien lassen kann

Eine vollständige Befreiung gibt es vor allem für Menschen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten. Maßgeblich ist der Bescheid der Behörde – nicht die Höhe des Einkommens an sich.
Die wichtigsten Befreiungsgründe im Alter
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder vergleichbare Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Blindenhilfe nach dem SGB XII
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Wohngeld nicht: Wer nur Wohngeld bezieht, wird nicht befreit.
Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe werden ebenfalls befreit. Die Befreiung gilt für die ganze Wohnung, also auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, der dort wohnt.
Pflegegrad allein reicht nicht
Viele gehen davon aus, dass ein Pflegegrad automatisch befreit. Das ist nicht so: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung sind kein Befreiungsgrund. Anders ist es bei der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, die gezahlt wird, wenn das eigene Einkommen für die Pflege nicht reicht.
Ermäßigung mit dem Merkzeichen „RF“

Menschen mit einer Behinderung können eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags bekommen. Voraussetzung ist das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
Wer das Merkzeichen „RF“ erhält
- blinde oder stark sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung
- hörgeschädigte Menschen, bei denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Gerade bei schwer pflegebedürftigen, bettlägerigen Menschen lohnt es sich, beim Versorgungsamt das Merkzeichen „RF“ zu beantragen. Das Amt prüft dafür die ärztlichen Unterlagen.
Wer zusätzlich zu einem Befreiungsgrund aus dem vorigen Abschnitt gehört, wird nicht nur ermäßigt, sondern ganz befreit. Es lohnt sich daher, beide Möglichkeiten zu prüfen.
So stellen Sie den Antrag

Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
- Formular wählen: Den Antrag gibt es online auf rundfunkbeitrag.de. Ein Papierformular erhalten Sie bei Städten und Gemeinden oder können es dort herunterladen.
- Beitragsnummer angeben: Sie steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice. Wer noch nicht angemeldet ist, meldet die Wohnung im selben Schritt an.
- Nachweis beifügen: eine Kopie des Leistungsbescheids, aus dem Art und Zeitraum der Leistung hervorgehen, oder eine Bescheinigung der Behörde. Für die Ermäßigung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Bescheids mit dem Merkzeichen „RF“.
- Abschicken: online hochladen oder per Post senden. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Befristung beachten
Die Befreiung gilt so lange wie der Leistungsbescheid. Läuft er aus, muss mit dem neuen Bescheid ein neuer Antrag gestellt werden – sonst wird der Beitrag wieder fällig. Rückwirkend ist eine Befreiung bis zu drei Jahre möglich, wenn der Bescheid diese Zeit abdeckt.
Pflegeheim, Wohngemeinschaft und Betreuung zu Hause

Beim Rundfunkbeitrag zählt die Wohnung. Daraus ergeben sich für verschiedene Wohnformen im Alter unterschiedliche Regeln.
| Wohnsituation | Rundfunkbeitrag |
|---|---|
| Zimmer im Pflegeheim | kein Beitrag für Bewohner – die Einrichtung zahlt für ihre Räume |
| Eigene Wohnung im betreuten Wohnen | Beitrag fällig, Befreiung nach den üblichen Regeln möglich |
| Wohngemeinschaft | ein Beitrag für die ganze Wohnung |
| 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt | kein zusätzlicher Beitrag für die Betreuungskraft |
Umzug ins Heim
Wer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht und die bisherige Wohnung aufgibt, sollte die Wohnung beim Beitragsservice abmelden. Dafür gibt es ein eigenes Formular. Bleibt die Wohnung bestehen, etwa weil der Ehepartner dort weiter lebt, bleibt auch der Beitrag bestehen.
Betreuungskraft im Haushalt
Lebt eine Betreuungskraft mit im Haushalt, ändert sich am Rundfunkbeitrag nichts: Es bleibt bei einem Beitrag für die Wohnung. Die Betreuungskraft muss sich nicht selbst anmelden.
Härtefall und Widerspruch

Nicht jeder mit kleinem Einkommen bezieht eine der genannten Sozialleistungen. Für solche Fälle gibt es den besonderen Härtefall.
Wann ein Härtefall vorliegt
Ein Härtefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Antrag auf Grundsicherung nur abgelehnt wurde, weil das Einkommen die Grenze um weniger als den Rundfunkbeitrag übersteigt. Dann legen Sie dem Befreiungsantrag den Ablehnungsbescheid bei, aus dem das hervorgeht. Auch andere besondere Lebenslagen können ein Härtefall sein – das prüft der Beitragsservice im Einzelfall.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids nennt Adresse und Frist. Kostenlose Hilfe beim Antrag geben Sozialämter, Pflegestützpunkte und Seniorenberatungsstellen.
Zusammengefasst

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist kein Automatismus – sie muss beantragt und mit jedem neuen Leistungsbescheid verlängert werden. Wer Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe bezieht, sollte den Antrag sofort stellen. Wer schwer krank oder bettlägerig ist, kann über das Merkzeichen „RF“ zumindest eine Ermäßigung erreichen.
Gerade wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele Anträge auf einmal zusammen: Pflegegrad, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Befreiungen. Bei der Organisation der Betreuung zu Hause unterstützen wir Sie gern. Unsere Beratung ist kostenlos – starten Sie mit der Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen
Werde ich mit Pflegegrad vom Rundfunkbeitrag befreit?
Nein. Ein Pflegegrad oder Pflegegeld ist kein Befreiungsgrund. Befreit werden Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege.
Muss ich als Heimbewohner Rundfunkbeitrag zahlen?
Für das Zimmer im Pflegeheim nicht. Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, sollte sie beim Beitragsservice abgemeldet werden.
Was bedeutet das Merkzeichen „RF“?
Es steht im Schwerbehindertenausweis und berechtigt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel. Es wird beim Versorgungsamt beantragt.
Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen?
Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend, soweit der Leistungsbescheid diesen Zeitraum abdeckt.
Muss meine Betreuungskraft Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein. Der Beitrag gilt pro Wohnung. Lebt die Betreuungskraft in Ihrem Haushalt, entsteht kein weiterer Beitrag.
Gilt die Befreiung auch für meinen Ehepartner?
Ja, wenn er in derselben Wohnung lebt. Die Befreiung gilt für die ganze Wohnung.
Was passiert, wenn mein Bescheid ausläuft?
Dann endet auch die Befreiung. Schicken Sie den neuen Bescheid mit einem neuen Antrag an den Beitragsservice.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



