Bei der Begutachtung zum Pflegegrad zählt jedes Detail. Doch im Gespräch fällt vieles nicht ein – und manche Menschen zeigen sich am Tag des Besuchs von ihrer besten Seite. Ein Pflegetagebuch macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar.
Wozu ein Pflegetagebuch?

Das Tagebuch dokumentiert über mehrere Tage, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig war, wie lange sie dauerte und was Besonderes vorkam. Es ist eine wertvolle Grundlage für das Gespräch mit dem Gutachter und für einen möglichen Widerspruch.
Was hineingehört

Orientieren Sie sich an den Bereichen der Begutachtung:
- Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppen)
- Geistige Fähigkeiten und Kommunikation
- Verhalten und psychische Probleme
- Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)
- Umgang mit Krankheit (Medikamente, Arztbesuche)
- Alltag und soziale Kontakte
Nächte und schlechte Tage

Notieren Sie auch nächtliche Hilfe, Unruhe, Stürze, Verwirrtheit oder Ängste. Gerade schwankende Zustände sind für Gutachter schwer zu erkennen. Beschreiben Sie auch, was die Person nicht mehr allein kann, selbst wenn sie es versucht.
Vorlagen und Begutachtung

Viele Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten kostenlose Vorlagen an. Legen Sie das Tagebuch beim Begutachtungstermin bereit und geben Sie dem Gutachter auf Wunsch eine Kopie. Arztberichte und Medikamentenplan gehören dazu.
Kurz zusammengefasst

Ein Pflegetagebuch kostet etwas Zeit, zahlt sich aber aus. Es sorgt dafür, dass der tatsächliche Hilfebedarf erkannt wird. Mehr zur Antragstellung lesen Sie unter Pflegegeld beantragen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich ein Pflegetagebuch führen?
Ein bis zwei Wochen vor der Begutachtung.
Was gehört hinein?
Alle Hilfen mit Uhrzeit, Art und Dauer, auch nachts.
Gibt es Vorlagen?
Ja, bei Pflegekassen und Pflegestützpunkten.
Hilft das Tagebuch beim Widerspruch?
Ja, es belegt den tatsächlichen Hilfebedarf.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



