Viele ältere Menschen nehmen täglich mehrere Medikamente. Da verliert man schnell den Überblick: Welche Tablette wann, vor oder nach dem Essen? Mit einigen Hilfsmitteln wird die Einnahme sicherer.
Der Medikationsplan

Wer mindestens drei verordnete Medikamente dauerhaft einnimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Hausarzt. Darauf stehen Wirkstoff, Dosierung, Einnahmezeit und Grund. Nehmen Sie den Plan zu jedem Arzt- und Apothekenbesuch mit.
Wochendosierer richtig nutzen

Ein Dosierer mit Fächern für jeden Tag und jede Tageszeit zeigt auf einen Blick, ob eine Dosis genommen wurde. Befüllen Sie ihn einmal pro Woche in Ruhe, am besten nach dem Medikationsplan. Manche Apotheken bieten auch fertig verblisterte Wochenrationen an.
An die Einnahme erinnern

Ein Wecker, eine Smartphone-App oder ein elektronischer Dosierer mit Alarm helfen beim Erinnern. Wer mit einer Betreuungskraft lebt, kann die Einnahme in den Tagesablauf einbauen. Die Betreuungskraft erinnert und reicht die vorbereiteten Medikamente; das Stellen und Verabreichen nach ärztlicher Verordnung ist Aufgabe von Pflegefachkräften.
Wechselwirkungen und Lagerung

Je mehr Medikamente, desto höher das Risiko von Wechselwirkungen. Bitten Sie Ihre Stammapotheke, alle Medikamente einschließlich frei verkäuflicher zu prüfen. Lagern Sie Arzneien trocken, nicht zu warm und außer Reichweite von Kindern; abgelaufene Medikamente gehören nicht in den Ausguss.
Kurz zusammengefasst

Ein Medikationsplan, ein Wochendosierer und feste Erinnerungen machen die Einnahme sicher. Lassen Sie Wechselwirkungen prüfen und sprechen Sie Probleme beim Arzt an. Für die Behandlungspflege kann ein ambulanter Pflegedienst kommen.
Häufige Fragen
Wer bekommt einen Medikationsplan?
Wer mindestens drei verordnete Medikamente dauerhaft nimmt.
Hilft ein Wochendosierer?
Ja, er zeigt auf einen Blick, ob eine Dosis genommen wurde.
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?
Sie darf erinnern und vorbereitete Medikamente reichen; Stellen und Verabreichen nach Verordnung übernehmen Pflegefachkräfte.
Wer prüft Wechselwirkungen?
Die Apotheke und der Arzt.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



