Niedrigschwellige Unterstützung durch Nachbarn, Ehrenamtliche und familiäre Netzwerke soll nach dem Willen der Bundesregierung gestärkt werden. Das geht aus ihrer Antwort (Drucksache 21/8859) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, über die der Bundestagsdienst hib am 5. November 2026 berichtet hat. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthält dazu mehrere Vorschläge.
Die Regierung betont, dass alltägliche Hilfe im Umfeld zur Sicherung der Pflege in der häuslichen Umgebung beiträgt. Einzelhelfer und ehrenamtliche Organisationen könnten solche Hilfe gegebenenfalls preisgünstiger anbieten als professionelle Anbieter. Davon hätten vor allem die pflegebedürftigen Menschen selbst einen Vorteil.
Was sagt die Bundesregierung zur niedrigschwelligen Unterstützung?

Die Bundesregierung bewertet niedrigschwellige Unterstützung durch Nachbarn, Ehrenamtliche oder die Familie als wichtigen Beitrag zur Sicherung der pflegerischen Versorgung zu Hause. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Die Antwort trägt die Bundestagsdrucksache 21/8859. Die Kleine Anfrage, auf die sie sich bezieht, hat die Nummer 21/8326. Der Bundestagsdienst hib hat am 5. November 2026 darüber berichtet.
Wer gemeint ist
Die Regierung nennt in ihrer Antwort mehrere Gruppen, die im Alltag helfen:
- Nachbarn
- Ehrenamtliche und ehrenamtliche Organisationen
- familiäre Netzwerke
- Einzelhelfer
Gemeint ist also die Hilfe, die viele Familien aus ihrem Umfeld kennen: Unterstützung im Alltag, die nicht von einem Pflegedienst oder einer anderen professionellen Stelle kommt. Die Regierung sieht darin einen Baustein, damit Menschen mit Pflegebedarf in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden können.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine Einschätzung der Bundesregierung in einer parlamentarischen Antwort. Eine neue Regelung ist damit noch nicht verbunden.
Wer profitiert von günstigeren Angeboten durch Einzelhelfer?

Nach Einschätzung der Bundesregierung profitieren vor allem die pflegebedürftigen Menschen, wenn Einzelhelfer und Ehrenamtliche ihre Hilfe günstiger anbieten. Sie könnten dann mehr Leistungen in Anspruch nehmen oder ihre Eigenanteile senken.
Die Regierung begründet das so: Einzelhelfer sowie ehrenamtliche Organisationen könnten niedrigschwellige Unterstützung gegebenenfalls preisgünstiger anbieten, als es professionellen Akteuren möglich ist. Sinkt der Preis pro Stunde, reicht der verfügbare Betrag für mehr Hilfe.
Zwei mögliche Vorteile für Pflegebedürftige
- Mehr Umfang: Die Leistungen können in höherem Umfang bezogen werden.
- Weniger Zuzahlung: Die Eigenanteile können sinken.
Keine Ersparnis für die Pflegekassen
Für die Pflegekassen ergeben sich laut Bundesregierung in der Regel keine Einsparungen. Der Grund ist der gedeckelte Leistungsbetrag: Die Kasse zahlt höchstens einen festen Betrag, unabhängig davon, wie teuer die einzelne Stunde ist. Der Preisvorteil kommt damit bei den Betroffenen an, nicht bei der Kasse.
Die Formulierung „gegebenenfalls“ zeigt, dass die Regierung günstigere Preise für möglich hält, sie aber nicht für jeden Fall zusagt.
Was plant das Pflegeneuordnungsgesetz für niedrigschwellige Unterstützung?

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthält mehrere Punkte, um niedrigschwellige Unterstützung zu stärken. Die Bundesregierung nennt als Beispiele einen höheren Leistungsbetrag, bundesweit einheitliche Anerkennungskriterien für Einzelhelfer und eine bessere Förderung ehrenamtlicher Strukturen.
Die genannten Vorhaben im Überblick
- Anhebung des Leistungsbetrags: Der Betrag, der für niedrigschwellige Unterstützung zur Verfügung steht, soll steigen.
- Bundeseinheitliche Anerkennungskriterien für Einzelhelfer: Es sollen einheitliche Regeln eingeführt werden, nach denen Einzelhelfer anerkannt werden.
- Bessere Förderung des Ehrenamts: Die Fördermöglichkeiten für ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen sollen verbessert werden.
Die Regierung spricht davon, dass zu den Maßnahmen „etwa“ diese Punkte gehören. Die Aufzählung ist also nicht abschließend.
Was noch offen ist
Die Meldung nennt weder die Höhe des künftigen Leistungsbetrags noch einen Zeitpunkt, ab dem die Änderungen gelten sollen. Auch die konkreten Anerkennungskriterien für Einzelhelfer werden nicht beschrieben. Diese Einzelheiten bleiben bis zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens offen.
Was bedeutet das für Familien mit Pflege zu Hause?

Für Familien ändert sich durch die Antwort der Bundesregierung derzeit noch nichts. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt als Entwurf vor. Die geplanten Verbesserungen für niedrigschwellige Unterstützung gelten erst, wenn das Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt.
Wen die Pläne betreffen
Betroffen sind Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben und im Alltag Hilfe von Nachbarn, Ehrenamtlichen, Einzelhelfern oder Angehörigen erhalten oder erhalten möchten. Auch Einzelhelfer selbst und ehrenamtliche Organisationen sind angesprochen, etwa durch die geplanten einheitlichen Anerkennungskriterien und die bessere Förderung.
Was Familien jetzt wissen sollten
- Der Stand ist ein Gesetzentwurf, kein beschlossenes Gesetz.
- Die Höhe des künftigen Leistungsbetrags steht in der Meldung nicht.
- Ein Datum für das Inkrafttreten nennt die Meldung ebenfalls nicht.
- Die Regierung sieht den Vorteil günstiger Angebote vor allem bei den Pflegebedürftigen.
Wer sich schon heute zu Entlastungsangeboten und Hilfe im Umfeld informieren möchte, findet Anlaufstellen im Beitrag Beratung für pflegende Angehörige. Einen Überblick über die aktuellen Leistungen bietet der Beitrag Leistungen nach Pflegegrad.
Zusammenfassung: Wie geht es mit der Nachbarschaftshilfe weiter?

Die Bundesregierung will niedrigschwellige Unterstützung durch Nachbarn, Ehrenamtliche und Einzelhelfer stärken. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht dafür unter anderem einen höheren Leistungsbetrag, einheitliche Anerkennungskriterien und eine bessere Förderung des Ehrenamts vor. Beschlossen ist das noch nicht.
Die Kernaussagen
- Alltägliche Hilfe aus dem Umfeld sichert nach Einschätzung der Regierung die Pflege in der häuslichen Umgebung mit.
- Einzelhelfer und Ehrenamtliche können gegebenenfalls günstiger helfen als professionelle Anbieter.
- Pflegebedürftige können dadurch mehr Hilfe bekommen oder Eigenanteile senken.
- Die Pflegekassen sparen wegen des gedeckelten Leistungsbetrags in der Regel nicht.
Wie hoch der Leistungsbetrag künftig ausfällt und ab wann die Neuerungen gelten, lässt die Meldung offen. Familien sollten den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen. Einen Überblick über bisherige und kommende Reformen bietet der Beitrag Pflegereformen seit 2015.
Wenn Sie die Betreuung zu Hause neu organisieren und wissen möchten, welche Form der Unterstützung zu Ihrer Situation passt, können Sie eine kostenlose Beratung anfragen.
Häufige Fragen
Was versteht die Bundesregierung unter niedrigschwelliger Unterstützung?
Gemeint ist die alltägliche Hilfe durch Nachbarn, Ehrenamtliche, Einzelhelfer oder familiäre Netzwerke. Die Regierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Pflege in der häuslichen Umgebung.
Ist das Pflegeneuordnungsgesetz schon beschlossen?
Nein, laut Meldung liegt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Entwurf vor. Ein Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt.
Wird der Leistungsbetrag für niedrigschwellige Unterstützung erhöht?
Der PNOG-Entwurf sieht eine Anhebung dieses Leistungsbetrags vor. Wie hoch der neue Betrag sein soll, steht in der Meldung nicht.
Was ist für Einzelhelfer geplant?
Der Entwurf sieht bundeseinheitliche Anerkennungskriterien für Einzelhelfer vor. Wie diese Kriterien aussehen, beschreibt die Meldung nicht.
Sparen die Pflegekassen durch günstigere Helfer Geld?
In der Regel nicht, so die Bundesregierung. Wegen des gedeckelten Leistungsbetrags kommt der Preisvorteil vor allem den Pflegebedürftigen zugute.
Wo ist die Antwort der Bundesregierung nachzulesen?
Die Antwort ist als Bundestagsdrucksache 21/8859 erschienen. Sie bezieht sich auf die Kleine Anfrage 21/8326 der AfD-Fraktion.
Stand: 7. November 2026. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, unsere Preise laut Preisübersicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fotos: KI-generierte Symbolbilder.



