Bedauerlicherweise nein. Ausländische Entsendeunternehmen sind keine Partner deutscher Pflegekassen, oder Krankenkassen. Diese Dienstleistungen sind somit privat zu bezahlen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für sog. "selbst beschaffte Pflegehilfen" in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe variiert je nach Pflegegrad wie folgt:
- Pflegegrad 1: 0,- € / Monat
- Pflegegrad 2: 316,- € / Monat
- Pflegegrad 3: 545,- € / Monat
- Pflegegrad 4: 728,- € / Monat
- Pflegegrad 5: 901,- € / Monat
Weiter ist es möglich diese Dienstleistungen auch steuerlich abzurechnen, selbst wenn Sie nicht direkt Pflegebedürftige(r), sondern nur Angehöriger sind.