Alle Änderungen können Sie sich in diesem Video ansehen. Hier werden alle Begriffe zu Fragen rund um Kurzzeit- und Verhinderungspflege erklärt. Wer hat Anspruch auf die Leistungen? Wie lange kann man die Angebote in Anspruch nehmen? Lassen sich die Leistungen kombinieren?
Video Kurzzeit- und Verhinderungspflege:
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Begriffserklärung Kurzzeit- & Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann zeitweilig in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegekraft durch Urlaub oder eigene Erkrankung vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege. Sie kann maximal 6 Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Bevor diese Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben. Die Verhinderungspflege kann ebenfalls von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson übernommen werden, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz, welches Anfang 2013 in Kraft getreten ist, dürfen auch Menschen mit der so genannten Pflegestufe 0, das betrifft vor allem Demenzkranke, Verhinderungspflege beanspruchen.
Wenn ein geliebter Mensch nicht mehr alleine für sich sorgen kann, beschäftigt er oder seine Angehörigen sich mit vielen Fragen bezüglich der Pflege und Betreuung. Wer übernimmt die häusliche Pflege? Ist eine 24h Pflegekraft überhaupt bezahlbar? Bieten Sie auch Nachtbereitschaft? Muss ich meine Wohnung verlassen? Welche finanziellen Vergünstigungen bekomme ich? Welche Vorteile bietet mir eine Pflegekraft aus Polen & Osteuropa? Und viele weitere Fragen.









