Bei EU-Entsendungen erhalten Sie vom Dienstleister aus Polen eine monatliche Rechnung, mit der alle Personalkosten abgedeckt sind.
Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe bekommen Sie monatlich i.d.R. vom Steuerbüro der Pflegekraft, oder von der selbständigen Pflegekraft direkt eine Rechnung für deren Personalkosten und eine monatliche Rechnung von uns für unsere Vermittlungsleistung.
Diese sind innerhalb des marktüblichen Zahlungsziels auf das Konto der polnischen Agentur zu begleichen.
Die polnische Rechnung können Sie in Deutschland steuerlich auch absetzen, um Ihre Kosten deutlich zu reduzieren.
Bei evtl. von Ihnen vorab geforderten Beratungsterminen durch unsere Mitarbeiter, bekommen Sie die Fahrtkosten i.H.v. 0,40 €/km (für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) direkt von QuickJobs.de - Personal Management in Rechnung gestellt.