In Verbindung mit den Pflegestufen / Pflegegraden (ab 2017) und auch generell mit vielen Pflegethemen hört man häufig den Begriff Grundpflege. Doch was genau bedeutet dies überhaupt? Was versteht man unter Grundpflege? Und wie ist sie von der Behandlungspflege abzugrenzen?

Grundpflege - alle Infos im Überblick


Nach der Definition umfasst die Grundpflege alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung pflegebedürftiger Personen beitragen. Der Begriff sagt es bereits aus: Es handelt sich dabei um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege, und zwar die Hilfestellung im Rahmen der Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten, als auch von einer 24 Stunden Pflegekraft durchgeführt werden.
 

Laut SGB XI sind folgende Maßnahmen Leistungen der Grundpflege:

  • Im Bereich der Ernährung:
    mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Aufnahme der Nahrung
     
  • Im Bereich der Körperpflege:
    Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
     
  • Im Bereich der Mobilität:
    selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, (z.B. für Arztbesuche)
     

Wer trägt die Kosten der Grundpflege?


Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden i.d.R. von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde. Damit die Kosten, die für Sie entstehen, von der Pflegekasse übernommen werden, müssen Sie eine Pflegestufe / einen Pflegegrad (ab 2017) beantragen. Mindestens muss für die Grundpflege Pflegestufe 1 / Pflegegrad 1 (ab 2017) vorliegen.
 

Die Grundpflege und ihre Relevanz für die Pflegestufe


Bei der Ermittlung der richtigen Pflegestufe spielt der Zeitaufwand der Grundpflege eine zentrale Rolle: Hier wird betrachtet, wieviel tägliche Zeit für diesen Teil der Pflege aufgewendet wird. Der zeitliche Umfang wird in Minuten gemessen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Durchführung ärztlicher Verordnungen gehören nicht zur Grundpflege, werden aber bei der Ermittlung der Pflegestufe berücksichtigt.

Ab 2017 soll eine Reform der Pflegestufen umgesetzt werden, durch die sich diese Grundlage ändert. Es sind allerdings keine Nachteile für Pflegebedürftige zu erwarten. Im Gegenteil, es werden Verbesserungen der Leistungen für jeden angestrebt.

 
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