Für die Anschaffung eines neuen Treppenlifts fallen Ihnen in der Regel Kosten in Höhe von einigen tausend Euro an. Dabei gehören Treppenlifte nicht zu den Hilfsmitteln, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufführt.

Doch zum Glück besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige, oder deren Angehörige einen Teil der Anschaffungskosten von ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse erstattet bekommen.

Allerdings müssen für die Kostenübernahme bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

Pflegestufe und Übernahme eines Eigenanteils

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung eines Treppenlifts, egal ob Sie den Treppenlift gebraucht kaufen oder neu, ist die Einstufung der betroffenen Person in eine Pflegstufe. Der Betroffene muss außerdem einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10% der Summe, der für den Einbau des Treppenlifts anfallenden Kosten, übernehmen. Der Eigenanteil ist nicht von Pflegebedürftigen aufzubringen, die über kein eigenes Einkommen verfügen.
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Effizienz des Einbaus eines Treppenlifts

Die Krankenkassen und Pflegekassen übernehmen prinzipiell nur dann einen Teil der Einbaukosten für einen Treppenlift, wenn durch diese Maßnahme erreicht wird, dass der Pflegebedürftige sein Leben weitgehend selbständig führen kann. Auch die wesentliche Erleichterung der Pflege kann zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse oder Pflegekasse führen. Dies gilt in der Regel für alle gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. AOK, BARMER GEK, BKK, DAK, HEK, IKK, KKH, Knappschaft, TK ...

 

Antrag und Ablauf der Kostenübernahme

Sie müssen nach der Angebotserstellung eines Treppenlift-Installeurs einen sog. Pflegezuschussantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser kann kurz und formlos ausfallen. Nutzen Sie für die Beantragung unseren kostenlosen Antrag auf Bezuschussung, den Sie HIER herunterladen können. Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) wird die Pflegekasse dann über die Notwendigkeit der Anschaffung und der Gewährung des Antrags entscheiden. In jedem Fall sollten Sie diesen Antrag stellen, um diese Möglichkeit nicht ungenutzt zu lassen.

Zur näheren Erläuterung der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen empfehlen wir Ihnen ebenfalls das Video in unserem Beitrag vom 24.11.2015, welches Sie HIER anschauen können.

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Höhe des Zuschusses der Krankenkasse

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Krankenkassen bis zu 4.000,- € der Anschaffungskosten eines Treppenlifts. Ein Ehepaar mit jeweils anerkannter Pflegestufe erhält demnach einen maximalen Zuschuss der Krankenkasse in Höhe von bis zu 8.000,- €. Da der bezuschusste Betrag zuzüglich Ihrem Eigenanteil noch nicht einmal für die Anschaffung eines gebrauchten Treppenlifts ausreicht, ist es empfehlenswert, sich um eine zinsgünstige KfW-Finanzierung zu bemühen!

 

Ein Anbietervergleich für Treppenlifte spart außerdem viel Geld

Die Vielzahl unterschiedlicher Treppenlifte, Anbieter und Konzepte macht es nicht leicht, das optimale Angebot für sich auszuwählen. Treffen Sie mit nachfolgender Hilfe die richtige Entscheidung für Ihren persönlichen Treppenlift.

Die für Sie passende Variante eines Treppenlifts hängt davon ab, wie die baulichen Voraussetzungen in Ihrem Haus, oder in Ihrer Wohnung beschaffen sind. Hier werden Ihnen geeignete Unternehmen vorgestellt, welche Ihnen unverbindliche Angebote zum Vergleich zusenden möchten.

 

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