Allgemeines

Warum sollte ich Sie direkt als Vermittler beauftragen und nicht selbst tätig werden?

Dies ist eine berechtigte Frage. Da wären folgende nicht zu vernachlässigende Punkte:

  1. Sie verfügen in der Regel nicht über die benötigten Sprachkenntnisse.
  2. Sie müssten in Osteuropa selbst die Pflegekraft rekrutieren.
  3. Sie müssten die Pflegekraft selbst einstellen und sozialversichern.
  4. Oder, Sie müssten eine selbständige osteuropäische Pflegekraft finden, die auf eigene Rechnung bei Ihnen tätig sein will.

All diese Schwierigkeiten übernehmen wir gern für Sie. Dabei ist unser kompletter Vorlauf und die Suche bis zur Vermittlung für Sie kostenlos und bleibt dies auch, falls Sie sich für eine EU-Entsendung entscheiden. Näheres dazu finden Sie unter "Preise".

Warum soll ich keine deutsche Pflegekraft nehmen?

Eine Vollzeitpflege, oder 24h Pflege durch einen deutschen Pflegedienst ist sehr teuer und für viele Pflegebedürftige nicht bezahlbar, da seit dem 01.08.2010 ein gesetzlicher Mindestlohn für Pflegekräfte eingeführt wurde.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland in der Pflegebranche arbeiten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches, oder ein ausländisches Pflegeunternehmen ist. Der Pflegemindestlohn gilt aber nicht für polnische Haushaltshilfen und Seniorenbetreuungskräfte, die in Privathaushalten tätig sind, was einen weiteren Minuspunkt für deutsche Pflegekräfte darstellt!

Familien, die einem pflegebedürftigen Angehörigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen zu Hause ermöglichen möchten, greifen deshalb immer häufiger auf Pflegekräfte aus Osteuropa zurück.

Bei unseren vermittelten Pflegekräften aus Osteuropa handelt es sich um Pflegekräfte aus Polen. Auf der Grundlage des Überleitungsabkommens für die 8 EU-Beitrittsländer (von 2004) haben sie die Möglichkeit, sich von ihren Heimatfirmen nach Deutschland entsenden zu lassen, um hier auch langfristig zu arbeiten.

Pflegekräfte aus Polen bieten vor Allem den Vorteil, wesentlich preiswerter zu sein. Sie wohnen in der Regel auch im Haushalt des Pflegebedürftigen und sind (bei Bedarf) rund um die Uhr für ihn da. Eine fundierte Ausbildung und Berufserfahrung bringen sie selbstverständlich mit. Sie sind motiviert, freundlich und aufgeschlossen und werden sorgfältig für ihren jeweiligen Einsatz ausgewählt.

Sie brauchen sich durch Sprachbarrieren, etwaige Einwände durch Dritte, oder kulturelle Vorurteile nicht verunsichern lassen. Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten, Pflegekräfte aus Osteuropa (z.B.: aus Polen, Tschechien oder der Slowakei) einzusetzen und dabei viel Geld zu sparen.

Ist es besser die Pflegekraft in Polen einstellen zu lassen und keine selbständige Betreuerin zu nehmen?

Die von uns per EU-Entsendung vermittelten polnischen Pflegekräfte sind immer bei seriösen polnischen Partner-Agenturen festangestellt, beziehen ein Gehalt und sind in vollem Umfang über Polen sozialversichert.

Vorteil: Weniger bürokratisch für Sie, aber mit voller Akzeptanz durch deutsche Behörden.

Nachteil: Etwas höhere Kosten als bei selbständigen polnischen Betreuungskräften, aber rechtlich sicherer. Sie sind der Pflegekraft gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da Sie kein Arbeitgeber sind.


Selbständigkeit der Betreuungskräfte - Pro & Contra:

Seit 2006 dürfen sich polnische Bürger, aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit, in Deutschland niederlassen, um als Selbständige tätig zu werden.

Die polnischen Pflegekräfte müssen sich in Deutschland zunächst wohnrechtlich anmelden. Im Anschluss erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung als Seniorenbetreuer/in, und die Tätigkeit muss dem deutschen Finanzamt bekannt gegeben werden. Weiterhin müssen Rechnungen von den Betreuungskräften direkt ausgestellt werden. Sie müssen jährlich mehrere Auftraggeber haben, Akquisemaßnahmen vornehmen und noch einiges mehr.

Problematisch:
Die Parameter die angeben, ab wann eine Selbständigkeit und ab wann eine Scheinselbständigkeit vorliegt, können unterschiedlich ausgelegt werden (...)! Deshalb versuchen wir meist nur solche Pflegerinnen zu vermitteln, die bereits 1-2 weitere Kunden in Deutschland haben und zwischen Ihnen und diesen 1-2 Kunden nacheinander wechseln.

Vorteil: Etwas geringere Kosten, als bei festangestellten Betreuungskräften. Sie sind direkt Weisungsbefugt.
Nachteil: Die deutschen Behörden (Finanzamt/RVA) sehen dieses Modell evtl. kritischer.

Ich habe Bedenken wegen der Sprachbarriere. Was sagen Sie dazu?

Damit es nicht zu unüberwindlichen Verständigungsschwierigkeiten kommt, haben unsere vermittelten Kräfte mit weniger guten Deutschkenntnissen zumindest einen grundlegenden Sprachkurs belegt. Was darüber hinaus an Sprachkenntnissen hilfreich ist, müssen sich diese Pflege- und Betreuungskräfte im Austausch über die täglichen Aufgaben und in persönlichen Gesprächen erst nach und nach aneignen.

Je nach Ihren Wünschen, oder Preisvorstellungen fällt die Kommunikationsfähigkeit der polnischen Betreuerinnen auch besser aus.

Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem keine Berührungsängste bezüglich der fremden Sprache, oder eingeschrängter Kommunikation mit der Betreuerin in Kauf zu nehmen und die Profile mit Grundkenntnissen Deutsch ebenso in Betracht zu ziehen, da Sie neben der Kostenersparnis auch mitunter wesentlich liebevollere Betreuerinnen bekommen werden, die sich wirklich bemühen Ihnen zu helfen und sich schnellstmöglichst zu integrieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Pflege- oder Betreuungskraft in Anspruch zu nehmen?

Die Pflege- oder Betreuungskraft muss über ein eigenes, möbliertes, verschließbares, helles Zimmer (kein Kellerraum) verfügen.

Der Zugang zu Bad und Küche muss auch jeder Zeit frei sein. Dazu sind Sie verpflichtet ausreichende Verpflegung der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wer ist unser Ansprechpartner bei Problemen, oder am Wochenende?

Unser Büro ist täglich Mo - Fr von 09:00 - 18:00 Uhr telefonisch, per Fax und per E-Mail zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist natürlich ein Anrufbeantworter angeschaltet. Dieser wird auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende abgehört. In dringenden Fällen werden wir nach Erhalt Ihrer Nachricht sofort zurückrufen.

Besitzen Ihre Pflegekräfte einen für Deutschland gültigen Führerschein?

Ja, falls vorhanden sind die EU-Führerscheine der Betreuerinnen auch in Deutschland gültig.

24h Pflegekräfte & Haushaltshilfen

Was versteht man unter 24h Pflege & Betreuung?

Unter 24 Stunden Pflege & Betreuung versteht man nicht 24 Stunden aktive Arbeit, an der die Tätigkeit ausgeübt wird. Die wöchentliche Arbeitszeit der Haushaltshilfe oder Betreuungskraft beträgt lediglich 40 Stunden.

24 Stunden Pflege & Betreuung sollte 24 Stunden Bereitschaft und Verfügbarkeit gewährleisten, so das der Pflegebedürftige rund um die Uhr liebevoll versorgt werden kann und er sich jederzeit auf die Pflege- oder Betreuungskraft verlassen kann.

Die Haushaltshilfe oder Betreuungskraft muss natürlich auch Freizeit in Anspruch nehmen können. Mindestens 8 Stunden Nachtruhe, sowie 2-3 Stunden tägliche Freizeit sind zu gewährleisten, oder 1 freier Tag in der Woche.

Bei mehreren Nachteinsätzen sollte der Betreuungskraft eine längere Erhohlungsphase gewährt werden und mit gleichzeitiger Absprache eines Angehörigen, um eine 100% Leistung weiter erbringen zu können.

Das sollte je nach Bedarf individuell vor Ort vereinbart werden.

Welche Aufgaben übernimmt meine Betreuerin?

Die Haushaltshilfe oder Betreuungskraft darf nur die Tätigkeiten ausüben, die im Vertrag vereinbart wurden.

Wie vereinbart sich 24h Pflege, wenn man 2h pro Tag als Freizeit einräumen soll?

Die Freizeitregelung der Pflegekraft / Haushaltshilfe erfolgt nur in Absprache mit dem Kunden. Dies bedeutet, dass die Pflegekräfte immer eine 24 Stunden Rufbereitschaft haben und die Freizeit abgegolten wird, wenn der Pflegebedürftige z.B. Fernsehen schaut, schläft, oder ähnliches. Selbstverständlich bleibt dabei das Personal vor Ort um die 24 Stunden Rufbereitschaft zu gewährleisten. Falls das Personal einmal kurz die Wohnung ohne den Pflegebedürftigen verlassen möchte, wird dies immer in der Familie abgestimmt und an den Arbeitszeiten angeglichen. Viele Kunden bieten dem Personal an, am Wochenende für ein Paar Stunden das Haus zu verlassen.

Fazit: Sie legen die Anforderungen selbst fest und besprechen die Ruhephasen mit dem Personal ganz individuell.

Was unterscheidet eine Pflegekraft / Betreuungskraft von einer Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe übernimmt hauptsächlich Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören unter anderem kochen, putzen und Wäsche waschen. Daneben kann eine Haushaltskraft Sie aber auch bei der Aufsicht von dementen Familienmitgliedern unterstützen. Im Gegensatz zur Pflegekraft übernimmt eine Haushaltshilfe keine Tätigkeiten an Pflegebedürftigen, oder Senioren (wie z.B. Körperpflege, oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme).

Ab wann raten Sie mir, sich für eine Haushaltshilfe zu entscheiden?

Wenn Sie oder ein Angehörigen noch in der Lage sind, sich allein um sich selbst kümmern zu können, aber der Haushalt Ihnen immer mehr abverlangt, ist es Zeit, über Hilfe von außen nachzudenken. Stellen sich zumal noch erste Zeichen von Demenz bei der betroffenen Person ein, ist es äußerst hilfreich, jemanden für den Fall der Fälle im Haus zu haben. Wir bieten Ihnen Haushaltshilfen zu fairen Preisen, so dass Sie Ihr Leben wieder genießen können!

Unsere vermittelten Haushaltshilfen zeichnen sich dadurch aus:

  • Hilfe in allen Bereichen der Haushaltsführung
  • persönlicher Service während der Betreuung
  • höhere Lebensqualität durch Entlastung aller Betroffenen und Angehörigen
  • sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis

Betreuen Sie auch Alzheimer Patienten, oder Demenzerkrankte?

Die Zahl der Personen mit Bedarf an Demenzbetreuung in Deutschland nimmt stetig zu. Statistische gesehen kommen pro Jahr ca. 200.000 Neuerkrankungen hinzu. Alzheimer ist eine der häufigsten Ursachen für Demenzerkrankungen. Die alltägliche Routine wird zu einer schwierigen Aufgabe bis tägliche Hilfe und Unterstützung unerlässlich werden. Eine umfassende Demenzbetreuung erfordert langanhaltende Hingabe, körperliche und emotionale Kraft, sowie zeitliche und mentale Verpflichtung gegenüber der erkrankten Person und ist für viele Angehörige ein nervenzermürbender Prozess.

Wir wollen unseren Beitrag zur Demenzbetreuung leisten und vermitteln auch hierfür das passende Pflegepersonal. Orientierungslose, eingeschränkt urteilsfähige Senioren kann man nicht allein lassen, man sollte sie rund um die Uhr betreuen!

Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot!

Kosten

Wie ist eine Vermittlung einer 24h Pflegekraft für unter 1.000,- € möglich?

Die Kosten für die polnische 24h Pflegekraft hängen insbesondere von den benötigten, oder angefragten fachlichen Kompetenzen und den Sprachkenntnissen der Pflegekraft, sowie vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ab.

In der Regel können Sie von monatlichen Kosten in Höhe von 1.900,- € bis 2.600,- € ausgehen. Bei sehr intensiver Betreuung kann der Betrag leicht darüber liegen.

Unter Berücksichtigung aller steuerlichen Möglichkeiten haben Sie aber effektiv unter Umständen nur eine monatliche Belastung, die unter 1.000,- € liegt! (Sehen Sie dazu unsere Kostenbeispiele im Menüpunkt "Preise"!)

Übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten?

Bedauerlicherweise nein. Ausländische Entsendeunternehmen sind keine Partner deutscher Pflegekassen, oder Krankenkassen. Diese Dienstleistungen sind somit privat zu bezahlen.

Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für sog. "selbst beschaffte Pflegehilfen" in Anspruch zu nehmen.

Die Höhe variiert je nach Pflegegrad wie folgt:

  • Pflegegrad 1: 0,- € / Monat
  • Pflegegrad 2: 316,- € / Monat
  • Pflegegrad 3: 545,- € / Monat
  • Pflegegrad 4: 728,- € / Monat
  • Pflegegrad 5: 901,- € / Monat

Weiter ist es möglich diese Dienstleistungen auch steuerlich abzurechnen, selbst wenn Sie nicht direkt Pflegebedürftige(r), sondern nur Angehöriger sind.

Von wem wird eigentlich die Pflegekraft bezahlt?

Die polnische Pflegekraft wird nicht von QuickJobs.de - Personal Management bezahlt.

Wir vermitteln, im Rahmen der in der EU-Dienstleistungsfreiheit geltenden Bestimmungen des Entsenderechts, das Personal zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland.

Sie sind dabei kein Arbeitgeber sondern Dienstleistungsnehmer und bezahlen die Dienstleistung monatlich direkt an unseren polnischen Partner.

Oder Sie schließen einen Werkvertrag mit einer selbständigen Pflegekraft (mit eigenem Gewerbeschein) ab und bezahlen diese direkt.

Wie hoch ist die Zuzahlung der Pflegekassen?

Im Auftrag der Krankenkasse prüft der MDK „Medizinische Dienst“, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorhanden sind und in welchem Grad die Person eingestuft wird.

Bei vorhandenem Pflegegrad, es ist möglich bei Ihrer Pflegekasse Pflegegeld als Geldleistungen zu beantragen:
 

Pflegegeld (in € / Monat)
Pflegegrad 1 0,- €
Pflegegrad 2 316,- €
Pflegegrad 3 545,- €
Pflegegrad 4 728,- €
Pflegegrad 5 901,- €

Durch die Geldleistungen von der Pflegekasse und die Steuerrückerstattung des Finanzamtes können Sie Ihre Kosten deutlich reduzieren.

Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrer Pflegekasse.

Welche Faktoren werden bei der Preisgestaltung berücksichtigt?

  • Pflegegrad
  • Krankheitsbild
  • Nachtarbeit
  • Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Qualifikationen der Betreuungskraft
  • Führerschein
  • Freizeit für dir Betreuungskraft
  • Hilfe von den Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege

Wann und von wem bekomme ich die Rechnung?

Bei EU-Entsendungen erhalten Sie vom Dienstleister aus Polen eine monatliche Rechnung, mit der alle Personalkosten abgedeckt sind.

Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe bekommen Sie monatlich i.d.R. vom Steuerbüro der Pflegekraft, oder von der selbständigen Pflegekraft direkt eine Rechnung für deren Personalkosten und eine monatliche Rechnung von uns für unsere Vermittlungsleistung.

Diese sind innerhalb des marktüblichen Zahlungsziels auf das Konto der polnischen Agentur zu begleichen.

Die polnische Rechnung können Sie in Deutschland steuerlich auch absetzen, um Ihre Kosten deutlich zu reduzieren.

Bei evtl. von Ihnen vorab geforderten Beratungsterminen durch unsere Mitarbeiter, bekommen Sie die Fahrtkosten i.H.v. 0,40 €/km (für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) direkt von QuickJobs.de - Personal Management in Rechnung gestellt.

Im Angebot stehen ca. 150,- € für Fahrtkosten. Sind diese für An- und Abreise?

Die angemerkten rund 150,- € beziehen sich ja auf die An- und Abreise pro Betreuerin, also als Preis für die einfache Fahrt.

Die Reisekosten können je nach Dienstleister und Reisebedingungen (Abholung der Betreuerin vom Bahnhof, oder Anreise direkt bis an die Haustür) zwischen 150,- € und 200,- € schwanken.

Sind bei der Beköstigung der Pflegekraft auch Kosten für spezielle Nahrungsmittel zu tragen?

Es ist keine spezielle Nahrung für die Pflegekraft zu gewährleisten. Falls diese wegen Allergien auf bestimmte Produkte verzichten muss, so ist diese dafür selbst verantwortlich.

Zählt der An- bzw. Abreisetag als Arbeitszeit?

Wenn die ablösende Pflegekraft bereits am Anreisetag zum Einsatz kommt, bzw. die abzulösende Pflegekraft die neue Pflegekraft noch anlernt, dann meist ja.

Je nach vorhandenem Dienstleistungs-, oder Werkvertrag kann diese Regelung aber variieren.

Vertragsdetails

Wie lange dauert es, bis die ersten Bewerberprofile zu uns gesendet werden?

Falls eine einfache Betreuungskraft angefragt wurde (mit Grundkentnissen - Deutsch, keine Alterseinschränkung, ohne Führerschen), es ist möglich die ersten Profile schon am gleichen Tag zu bekommen. Falls höhere Anforderungen an die Betreuerin gestellt werden, kann dies ca. 5-14 Tage dauern.

Wenn Sie einen Betreuungsbeginn mit einer längeren Vorlaufzeit gewählt haben, werden Sie die ersten Profile aber frühestens 2 Wochen vor Betreuungsbeginn bekommen, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Pflegekraft bis dato noch nicht anderweitig eingesetzt wird, oder es sich anders überlegt hat.

Wie viele Profile von Pflegekraft-Bewerbern bekommt man zur Auswahl?

Je nach Ihren Anforderungen (durch Ihre ausgefüllte Anfrage) und dem vorhandenem Bewerberpool, bekommen Sie in der Regel zwischen 1-3 vorausgewählte Bewerberprofile zugesandt.

Gibt es die Möglichkeit eines vorherigen Kennenlernens?

Gerne organisieren wir für Sie ein Telefonat mit Ihrer Wunschbetreuerin (ab Deutschkenntnissen "kommunikativ"). So haben Sie die Gelegenheit, erste Worte mit der Betreuerin zu wechseln.

Kann ich vorab ein Muster eines Dienstleistungsvertrages sehen?

Wir arbeiten mit verschiedenen Dienstleistern innerhalb Osteuropas zusammen. Wir sind dabei Ihr Vermittler und persönlicher Ansprechpartner.

Sofern Sie sich für unseren Service entscheiden, schließen Sie als "Auftraggeber" bei EU-Entsendungen einen Dienstleistungsvertrag mit einer unserer seriösen Partner-Agenturen ab.

Der letztendlich "richtige" Dienstleistungsvertrag steht in Abhängigkeit mit Ihrer Personalauswahl und Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Das heißt, wenn Sie sich für einen Personalvorschlag entschieden haben, wissen wir welcher Dienstleister Ihr Vertragspartner wird. Und dementsprechend können wir dann auch einen konkreten Dienstleistungsvertrag für Sie zusenden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen den Dienstleistungsvertrag vorab zur Ansicht unverbindlich zur Verfügung.

Wie lange werden die Bewerber für mich geblockt?

Da wir nur als Vermittler agieren, können wir Ihnen kein Personal blocken! Es kann auch vorkommen, das unsere polnischen Partner-Agenturen die Profile an mehrere Interessenten zur Auswahl herausgeben, falls deren Bedürfnisse sich mit Ihren decken.

Wir sagen daher: "Nur der frühe Vogel fängt den Wurm!" Lassen Sie sich also nicht allzulange Zeit, wenn Sie die vorgeschlagene Pflegekraft auch wirklich bei sich beschäftigen wollen!

Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft anreist?

Nachdem Sie die gewünschte Pflegekraft ausgewählt haben, dauert es ca. eine Woche bis die 24h Pflegekraft / Haushaltshilfe / Betreuungskraft bei Ihnen anreist.

Falls Sie einen Betreuungsbeginn mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit angegeben haben, kommt Ihre ausgewählte Pflegekraft i.d.R. am gewünschten Termin zu Ihnen aus Polen angereist.

Darf die Pflegekraft andere Dienste als im Vertrag erfüllen (EU-Entsendung)??

Nein, für Sie ist es verboten andere Tätigkeiten als im Dienstleistungsvertrag für Ihre Haushaltshilfe oder Betreuungskraft zu delegieren.

Falls es nötig ist die Tätigkeitsauflistung im Dienstleistungsvertrag zu ändern setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Was ist wenn die Chemie zwischen zur Betreuungskraft nicht stimmt?

Geben Sie der neuen Pflegekraft einige Tage sich an Sie und die neue Situation und an Sie zu gewöhnen. Die Situation ist in der Regel für beide Seiten neu und viele Differenzen können nach ein Paar Tagen bereits schon ganz anders aussehen und Sie würden sich ärgern vorschnell einen Austausch beantragt zu haben.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine andere Pflegekraft / Haushaltshilfe / Betreuungskraft zu bekommen, wenn die Pflegekraft vor Ort doch nicht zu Ihnen passt.

Wir werden das gerne für Sie organisieren. Sie bekommen wieder ein vorausgewähltes neues Bewerberprofil.

Bedenken Sie aber, dass Sie die An- und Abreisekosten der neuen Pflegekraft übernehmen müssen.

Wieviele Heimat-Telefonate müssen wir der Pflegerin gewähren?

Wenn dies nicht mit Ihnen vertraglich festgelegt ist, bestimmen Sie diesen Punkt selbst. Viele Kunden gewährleisten von sich aus den Pflegerinnen 2 Telefonate pro Woche in die Heimat, oder richten eine sogenannte "Flatrate" nach Polen ein. Es gibt für diese Länder auch günstige Vorvorwahlen (Prefixe), oder Anbieter wie toolani.com, die die Kosten erheblich minimieren können.

Was ist mit der Pflegekraft, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss?

Bei einer längerfristigen Einweisung des Pflegebedürftigen ins Krankenhaus können Sie uns informieren und wir organisieren, wenn gewünscht die Abreise der Pflegerkraft. Sie haben dann die Möglichkeit, den Vertrag für die Dauer des Krankenhausaufenthalts ruhen zu lassen. Solange der Vertrag ruht, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Sollten Sie sehr unsicher sein, wie die Entwicklung im Krankenhaus verläuft, können Sie natürlich auch jederzeit, innerhalb der Kündigungsfrist von 14 Tagen, kündigen. Im Sterbefall gilt natürlich die verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Im Sterbefall beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, in allen anderen Fällen 14 Tage.

Wie funktioniert der Personalwechsel & in welchem Turnus ist dieser?

Viele unserer Pflegekräfte möchten nach Deutschland, um der Tochter das Studium zu finanzieren, oder einen Kredit abzahlen zu können.

Die vermittelten Pflegekräfte haben ihre Heimat in Polen. Daher möchten die meisten Pflegerinnen nach etwa 2 oder 3 Monaten, für eine begrenzte Zeit nach Hause. Das vermittelte Personal kann natürlich längerfristig bei Ihnen bleiben (je nach Ihren Auftragsanforderungen), aber die Erfahrung zeigt, das die Betreuerinnen zwischen 2 - 3 Monaten bleiben wollen, um dann Ihre Familie und ihre Freunde wiedersehen zu können. Wir kümmern uns darum, dass Sie sofort im Anschluss nahtlos eine gleichwertige Pflegekraft im Wechsel bekommen.

Wir bevorzugen die Variante, dass Sie zwei gleichwertige Betreuungskräfte haben, welche sich im regelmäßigen Turnus gegeneinander ablösen, sofern Sie damit einverstanden sind.

Bekommt meine polnische Pflegerin Urlaub?

Die Urlaubsregelung ist abhängig von der Betreuungszeit durch die polnische Pflegerin. In der Regel wechseln sich zwei Pflegekräfte alle drei Monate ab. Der Personalwechsel wird dabei rechtzeitig organisiert. In einigen Fällen bleiben die Pflegerinnen auch über einen längeren Zeitraum (bis zu einem Jahr) bei Ihnen und nehmen nach einem Erholungsurlaub die Betreuung wieder auf. Auch hierbei wird die Urlaubsvertretung in Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig von uns organisiert.

Was ist, wenn meine Pflegekraft längerfristig selbst erkrankt?

Die Pflegekräfte sind beim Dienstleister in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis nach polnischem Recht angestellt (bei EU-Entsendung). Der Dienstleister (Arbeitgeber) führt die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland ab. Als Nachweis dient dazu das Formular A1, ausgestellt vom staatlichen Sozialversicherungsträger des Entsendelandes.

Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe handeln auf eigene Rechnung und führen Ihre Sozialabgaben für solche Fälle selbst ab.

Im Krankheitsfall müssen Sie keine Kosten der Behandlungen übernehmen. Jede Pflegekraft ist ab dem ersten Tag so versichert, dass sie jederzeit einen Arzt aufsuchen, oder bei einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden kann. Eine entsprechende Krankenkassenkarte für das Ausland (EKUZ-Karte) führt die Pflegekraft während des Einsatzes bei sich.

Wird die Pflegekraft so schwer krank, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die Dienstleistung erfüllen zu können, kontaktieren Sie uns dazu, falls sich die Pflegekraft nicht schon selbst diesbezüglich bei uns gemeldet hat!

Wir werden versuchen so schnell wie möglich eine Krankheitsvertretung für Ihre verhinderte polnische Pflegekraft zu beschaffen.

Was ist, wenn ich als Ehepartner des Pflegebedürftigen pflegebedürftig werde?

Sofern sich die Anforderungen durch die zusätzliche Pflege des Ehepartners ändern, wird der Vertrag entsprechend dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Hier muss aber nicht zwingend eine weitere Betreuungskraft in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Fragen

Ist die 24h Pflegekraft legal?

Seit dem 1. Mai 2004 sind neben Polen noch neun weitere osteuropäische Staaten Mitglieder der Europäischen Union (EU).

Seit dem 1. Mai 2011 sind die von der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Beschränkungen in ausgewählten Branchen der Dienstleistungsfreiheit erloschen. Dies führt dazu, dass Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern nunmehr uneingeschränkt von Ihren gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machen können.

Was darf die Haushaltshilfe / Betreuungskraft nicht machen?

 Achtung: 
Unsere Haushaltshilfe oder Betreuungskraft darf keine medizinischen Leistungen (wie intravenöse Spritzen , Wunden versorgen, Tabletten verabreichen) ausüben. Falls Bedarf besteht, organisieren Sie sich bitte zusätzliche Dienste (z.B. ambulanter Pflegedienst), unabhängig von unseren Leistungen.

Muss ein Vertrag geschlossen werden?

Ja, sofern Sie sich für unseren Service der EU-Entsendung entscheiden, schließen Sie als "Auftraggeber" einen Dienstleistungsvertrag (DLV) mit unserer polnischen Partner-Agentur ab.

Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit uns und einen Werkvertrag mit der selbständigen Pflegekraft ab. Jeder Vertrag ist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen wieder kündbar. Die Verträge regeln ebenso den turnusmäßigen Wechsel für eine "lückenlose" Betreuung und die jeweilig für Sie anfallenden Kosten.

Ist eine behördliche Anmeldung der Pflegekraft durch uns nötig?

Eine Anmeldung der Pflegekraft bei Behörden, oder Gemeinden ist aufgrund der legalen Entsendung innerhalb der EU nicht erforderlich.

Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe müssen sich selbst um die Aktualisierung ihrer Adressdaten kümmern.

Mache ich mich strafbar wegen einer "Scheinselbständigkeit"?

Eine Scheinselbständigkeit liegt nur dann vor, wenn die Pflegerin ihre Dienstleistung auf selbständiger Basis zu 100% bei Ihnen anbietet und nicht als Arbeitnehmer eines Unternehmens entsendet wird.

Weitere Kriterien zum Thema Scheinselbständigkeit finden Sie in unseren Pflege News.

Unsere an Sie vermittelten Pflegerinnen mit eigenem Gewerbe haben stets 1-3 weitere Kunden in Deutschland, bei denen sie ihre Dienste im Wechsel in Eigenregie anbieten.

Bei Pflegerinnen per EU-Entsendung, schließen Sie als "Auftraggeber" einen Dienstleistungsvertrag mit unserer polnischen Partner-Agentur ab. Das Unternehmen wird Ihnen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Dienstleistungsfreiheit der EU sein Personal entsenden. Dies bedeutet, dass die zu Ihnen entsandte Pflegerin in Polen bei dem Unternehmen angestellt ist. Der Dienstleister meldet beim polnischen Sozialversicherungsträger, dass das Personal zur Erbringung von Dienstleistungen vorrübergehend nach Deutschland entsandt wird. Der polnische Sozialversicherungsträger bescheinigt dann über die A1-Bescheinigung, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach geltendem Recht bestehen bleibt und Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und sendet diese Bescheinigung dem Arbeitgeber aus. Gleichzeitig meldet der Sozialversicherungsträger die Entsendung beim deutschen Sozialversicherungsträger und bestätigt dabei ebenso das bestehende Arbeitsverhältnis im europäischen Ausland.

Gibt es staatliche, oder steuerlichen Zuschüsse?

Diese Dienstleistungen sind privat zu zahlen. Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für sog. "selbst beschaffte Pflegehilfen" in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist es möglich, diese Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Auch kann bei der Pflegekasse Verhinderungspflegegeld beantragt werden.

Verbindliche steuerrechtliche Beratungen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht geben. Die Informationen dienen Ihnen also nur als erste unverbindliche Orientierung. Bei Detailfragen sollten Sie sich fachlichen Rat von einem Steuerberater einholen.

Können die Rechnungen steuerlich abgesetzt werden?

Sie erhalten monatlich (je nach Einstellungsart) 1-2 Rechnung(en), welche in Euro ausgestellt sind. Diese können Sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Kann ich nicht an Sie bezahlen? Sie sind doch mein direkter Ansprechpartner!

Hierzu ist zu erwähnen, dass wir Ihnen während der gesamten Dienstleistungslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Pflegerinnen sind bei EU-Entsendungen allerdings in Polen beim Dienstleister angestellt und unterliegen dort den Sozialabgaben. Somit ist es dem Unternehmen möglich, Personal zur Erbringung der Betreuungsdienstleistung nach Deutschland zu entsenden.

Daher ist hier ein Vertragsverhältnis mit uns (QuickJobs.de - Personal Management) als Vermittler nicht möglich. Allerdings versichern wir, dass ein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister kein Problem darstellen wird. Sollte Ihnen der Dienstleister nicht zusagen, kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer 14 - tägigen Frist (meist auch auf Kulanz weniger) wieder gekündigt werden. Alle Fragen werden wir jederzeit in Ihrem Sinne mit dem Dienstleister klären.

Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe sieht dies schon wieder ganz anders aus. Hier stellt Ihnen die Pflegekraft (meist über ihr Steuerbüro) ihre Rechnung und wir als Vermittler stellen Ihnen zusätzlich unsere Vermittlung monatlich in Rechnung.

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An der Hasel 8
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